Vorratsspeicherung

Bures will Daten max. 1/2 Jahr speichern

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Die SPÖ-Ministerin will von der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nur das Nötigste umsetzen, um den Datenschutz bestmöglich zu gewährleisten.

Die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen Österreich wegen Nichtumsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung kommt für SPÖ-Infrastrukturministerin Doris Bures nicht unerwartet. Aus ihrer Sicht ist das Thema mit den gravierenden Auswirkungen auf Datenschutz und Schutz der Privatsphäre aber viel zu sensibel, um hier eine Regelung übers Knie zu brechen.

Warten auf Menschenrechtler
So wird am Zeitplan festgehalten, dass zunächst vom Boltzmann-Institut für Menschenrechte bis zum September ein Entwurf ausgearbeitet wird, der höchsten datenschutzrechtlichen Standards entspricht. Mit einer Umsetzung der EU-Richtlinie ist in der ersten Jahreshälfte 2010 zu rechnen.

Nur Minimum erlauben
Bures hat nach dem Urteil des EuGH vom Februar, in dem das EU-rechtskonforme Zustandekommen der Richtlinie bestätigt wurde, das Boltzmann-Institut für Menschenrechte beauftragt, für die telekommunikationsrechtlichen Belange einen Entwurf zu erarbeiten. Dem Ministerium geht es dabei um eine "Mindestumsetzung", was die Speicherdauer betrifft, und um die größtmögliche Wahrung der datenschutzrechtlichen und rechtsstaatlichen Standards.

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