Die SPÖ-Ministerin will von der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nur das Nötigste umsetzen, um den Datenschutz bestmöglich zu gewährleisten.
Die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen Österreich wegen Nichtumsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung kommt für SPÖ-Infrastrukturministerin Doris Bures nicht unerwartet. Aus ihrer Sicht ist das Thema mit den gravierenden Auswirkungen auf Datenschutz und Schutz der Privatsphäre aber viel zu sensibel, um hier eine Regelung übers Knie zu brechen.
Warten auf Menschenrechtler
So wird am Zeitplan festgehalten,
dass zunächst vom Boltzmann-Institut für Menschenrechte bis zum September
ein Entwurf ausgearbeitet wird, der höchsten datenschutzrechtlichen
Standards entspricht. Mit einer Umsetzung der EU-Richtlinie ist in der
ersten Jahreshälfte 2010 zu rechnen.
Nur Minimum erlauben
Bures hat nach dem Urteil des EuGH vom
Februar, in dem das EU-rechtskonforme Zustandekommen der Richtlinie
bestätigt wurde, das Boltzmann-Institut für Menschenrechte beauftragt, für
die telekommunikationsrechtlichen Belange einen Entwurf zu erarbeiten. Dem
Ministerium geht es dabei um eine "Mindestumsetzung", was die Speicherdauer
betrifft, und um die größtmögliche Wahrung der datenschutzrechtlichen und
rechtsstaatlichen Standards.