ÖVP-Wunschtermin

Burgenland wählt am 30. Mai

03.03.2010

Das ist der Wunschtermin der ÖVP für die Landtagswahl. Die SPÖ hat sich mit ihrem 2. Mai nicht durchgesetzt.

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© Hochmuth/TZ ÖSTERREICH
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Nach mehrwöchigen politischen Diskussionen steht der Termin für die Landtagswahl im Burgenland fest: Der Urnengang findet am 30. Mai statt. Damit geht der Wunsch der ÖVP in Erfüllung. Die SPÖ, die sich wiederholt für den 2. Mai stark gemacht hatte, konnte sich mit ihrem favorisierten Termin nicht durchsetzen.

"Der 30. Mai ist aus Sicht der Bevölkerung und aus rechtlichen Gründen am besten für die Abhaltung der Wahl geeignet", begründete ÖVP-Vizelandeshauptmann Franz Steindl seine Entscheidung. Den entsprechenden Akt will Steindl kommenden Dienstag auf die Tagesordnung der Landesregierung setzen lassen.

"Kein Wunschkonzert"
Er habe von Beginn an klargestellt: "Ein Wahltermin ist kein Wunschkonzert für eine Partei", so Steindl. Es gehe darum, den "besten Termin aus der Sicht der Bevölkerung festzulegen" und "alle rechtlichen Voraussetzungen zu berücksichtigen. "Aus dieser Verantwortung heraus habe ich den vom Regierungspartner SPÖ gewünschten 2. Mai als Termin abgelehnt."

Mehrere Rechtsgutachten
Seiner Entscheidung sei die Einholung und Bewertung mehrerer Rechtsgutachten vorangegangen. Den 2. Mai habe sogar ein von der SPÖ beauftragter Rechtsexperte als bedenklich bezeichnet. Die Sozialdemokraten hatten in der Terminfrage den Verfassungsrechtler Heinz Mayer konsultiert.

Der Wahltag sei zwar zum frühestmöglichen Zeitpunkt festzusetzen. Allerdings sei dieser Zeitpunkt im Sinne der Landesverfassung "nicht mit einer technisch-rechnerischen Automatik" gleichzusetzen, so Steindl zu den rechtlichen Erwägungen. Die Landesregierung habe vielmehr unter Beachtung aller relevanten rechtlichen Vorgaben sowie der praktischen Erfordernisse eine sachliche Entscheidung über den Wahltag zu treffen.

Fristenlauf
Eine sehr knapp bemessene Zeit zwischen Wahlausschreibung und Wahltag könne "die demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten einschränken", so Steindl. Außerdem seien laut Wahlordnung die Wahlvorschläge am 27. Tag vor dem Urnengang abzuschließen. Diese Wahlvorschläge würden ihre Gültigkeit behalten, auch, wenn nach diesem Zeitpunkt etwaige Mängel festgestellt würden.

Bei einem Abschluss der Wahlvorschläge vor der endgültigen Festlegung der Wählerverzeichnisse könne es letztlich dazu kommen, dass ein Kandidat zur Wahl antritt, der selbst nicht aktiv oder passiv wahlberechtigt wäre. "Im Klartext bedeutet das, dass aus rechtlichen Erwägungen und vor allem, um Probleme bei der Überschneidung von Fristen zu vermeiden, der 30. Mai der am besten geeignete Wahltermin ist", so Steindl.

"Tag der Feuerwehr"
Alle anderen Termine, die in den vergangenen Wochen diskutiert wurden, seien auch aus Sicht der Bevölkerung nicht ideal gewesen, argumentierte Steindl. Der 2. Mai sei als "Tag der Feuerwehr" ebenso ungeeignet wie der 9. Mai als Muttertag und der 23. Mai als Pfingstsonntag.

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