Strafen für Verschleierung

Burka-Verbot kommt schon ab 1. Juli 2017

31.01.2017

Außenminister Kurz gibt jetzt Gas: Am 1. Juli soll das Burka-Verbot in Kraft treten.

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© APA/ANP/Evert-Jan Daniels
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Riesenwirbel um das geplante Verschleierungsverbot. Internationale Medien berichteten groß. In Österreich lief die Islamische Glaubensgemeinschaft IGGiÖ Sturm gegen das Verbot. Sprecherin Amina Baghajati zu ÖSTERREICH: „Für betroffene Frauen hat es dramatische Folgen, es bliebe ihnen nichts anderes übrig, als zu Hause zu bleiben.“

Doch Kurz will hart bleiben: „Burka und Nikab sind Symbole einer Gegengesellschaft. Niemand darf vollverschleiert in Österreich unterwegs sein.“

Die Details des Verbotes:

■ Zeitplan: Schon im März soll der Ministerrat das Verbot beschließen, Anfang Sommer der Nationalrat. Plan: Ab 1. Juli soll es gelten.

■ Strafen: Geplant ist eine Verwaltungsstrafe von 150 Euro pro Vergehen. Wenn die betreffende Frau ihren Nikab nicht ablegt, kann die Strafe wiederholt verhängt werden. Wie die Polizei im Einzelfall vorgeht, ist noch offen. Denkbar sei, so ein Sprecher von Kurz, dass die Polizei die Abnahme des Schleiers auch erzwingt bzw. die verschleierte Frau auch auf das Kommissariat mitnehmen kann.

■ Haft? Haftstrafen sind in Österreich nicht geplant. Allerdings: Wie bei allen Verwaltungsstrafen kann bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe am Ende auch eine Haftstrafe verhängt werden.

■ Sechstes Land: Österreich wäre das sechste Land in Europa, in dem ein Burka-Verbot verhängt wird. In Frankreich drohen 150 Euro Strafen, in Belgien 137,50 €. Dort kann auch Haft verhängt werden. In den Niederlanden ist die Burka in öffentlichen Gebäuden verboten. In der Schweiz nur im Tessin (9.400 Euro Strafe!) und in Spanien in Katalonien. G. Schröder

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