Ex-Finanzminister Grasser wird vorgeworfen, die Privatisierung der Bundeswohnungen 2004 zugunsten des Immofinanz-Konsortiums manipuliert zu haben.
Die SPÖ will vorerst keinen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Verkauf der Bundeswohnungen unter dem früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Bundeskanzler Werner Faymann will noch die Ermittlungen der Justiz und des Finanzministeriums abzuwarten. Ausschließen will Faymann einen U-Ausschuss aber nicht. Wenn sich politische Verwicklungen ergäben, sei auch ein U-Ausschuss möglich, so der Kanzler.
Grasser wird vorgeworfen, die Buwog-Privatisierung 2004 zugunsten des Immofinanz-Konsortiums manipuliert zu haben - was dieser bestreitet. Der konkrete Vorwurf stammt von einem ehemaligen Mitarbeiter, den KHG nun geklagt hat.
Keine Schnellschüsse
Auch SPÖ-Klubobmann Josef Cap
meint, jetzt sei die Justiz gefordert, diese werde die Angelegenheit
durchleuchten und untersuchen. Außerdem geht er auch davon aus, dass die
jetzige Führung des Finanzministeriums sich die Sache ansehen werde. Wenn
diese Untersuchungen abgeschlossen sind, werde man Gespräche mit der ÖVP
führen und sich das Ergebnis ansehen.
Andere Privatisierungen
Für Cap ist nicht ausgeschlossen, dass
im Zuge der Untersuchungen auch andere Privatisierungsgeschäfte Grassers
unter die Lupe genommen werden. Wenn sich auch Verdachtsmomente bei anderen
Privatisierungen ergeben sollten, dann sollten diesen auch nachgehen werden.
Einen begründeten Verdacht hat der SPÖ-Klubobmann aber nicht.
SPÖ-Geschäftsführer Günther Kräuter hatte sich schon am Freitag klar für einen U-Ausschuss ausgesprochen.
"Kein Tabu"
SPÖ-Nationalratspräsidentin Barbara
Prammer denkt ähnlich und will einen Untersuchungsausschuss "nicht
von vornherein" ausschließen. In erster Linie seien nun die
Staatsanwaltschaft und Gerichte am Zug, so Prammer. "Am Ende sollte es
aber auch kein Tabu sein, sich das in einem Untersuchungsausschuss
anzuschauen."
Verkaufsermächtigung an Grasser
Hier die gesetzliche Ermächtigung für Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser aus dem Jahr 2003, die Bundesanteile an vier Wohngesellschaften zu verkaufen bzw. an die ÖIAG oder Bundesimmobiliengesellschaft zu übertragen, im Wortlaut: Bundesgesetz betreffend Verwertung der Bundeswohnbaugesellschaften Paragraph 1. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Geschäftsanteil des Bundes an der Buwog - Bauen und Wohnen Gesellschaft mbH, der Wohnungsanlagen Gesellschaft m.b.H., der ESG Wohnungsgesellschaft mbH Villach, der WBG Wohnen und Bauen Gesellschaft mbH Wien und der EBS Wohnungsgesellschaft mbH Linz bestmöglich zu veräußern oder an die Österreichische Industrieholding Aktiengesellschaft (ÖIAG) bzw. an die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) zu übertragen. Der Bundesminister für Finanzen ist hinsichtlich dieser Bundesgesellschaften auch ermächtigt, bestmögliche Verwertungsmaßnahmen in Form eines Verbriefungsgeschäftes durchzuführen. Der Bundesminister für Finanzen ist weiters ermächtigt, die Forderungen aus den diesen Gesellschaften gewährten Bundesdarlehen bestmöglich zu veräußern. Paragraph 2. Die im Zusammenhang mit der Verwertung der im Paragraph 1 genannten Gesellschaften stehenden Vorgänge sind von allen bundesgesetzlich geregelten Abgaben befreit. Paragraph 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut. |