Antrag zurückgewiesen

Buwog-Affäre: VfGH gibt Weg frei für Grasser-Prozess

13.10.2017

Der Buwog-Prozess soll vor dem Wiener Straflandesgericht stattfinden. 

Zur Vollversion des Artikels
© TZOe Artner
Zur Vollversion des Artikels
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einen Antrag des Buwog-Angeklagten Ernst Karl Plech im Zusammenhang mit der Richter-Zuständigkeit für den kommenden Buwog-Prozess zurückgewiesen. Damit bleibt Marion Hohenecker Richterin in dem Strafverfahren, in dem auch Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser im Zusammenhang mit der Privatisierung der Bundeswohnungen angeklagt ist.
 
Dem Antragsteller fehle mangels Vorliegen einer in erster Instanz entschiedenen Rechtssache die Legitimation für den Parteiantrag, heißt es in der Mitteilung des VfGH am Freitag. Der Verteidiger von Plech hatte gegen einen ablehnenden Beschluss der Vorsitzenden des Schöffensenats, Hohenecker, über eine gebührenfreie Aktenabschrift Beschwerde erhoben.
 

Mehr Infos in Kürze... 

Zur Vollversion des Artikels