Das Oberlandesgericht Wien hat die Einsprüche zurückgewiesen.
Der Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser muss wegen der BUWOG-Affäre und dem "Terminal Tower Linz" vor Gericht. Das Oberlandesgericht Wien hat die Einsprüche zurückgewiesen.
Die Anklage ist rechtskräftig, bestätigt Reinhard Hinger vom Oberlandesgericht Wien gegenüber ÖSTERREICH. Wann das Verfahren am Landesgericht eröffnet werden kann, ist noch unklar, allerdings rechnen Insider nicht mit einem Prozessbeginn vor Herbst. Als Richterin ist derzeit Nicole Rampl angesetzt.
Die jahrelangen Ermittlungen in der Causa BUWOG bringen zigtausende Akten und Papiere mit sich. Wie Christina Salzborn vom Landesgericht gegenüber ÖSTERREICH erzählt, brauchte es zwei Wagenladungen, bis alle Akten transportiert wurden.
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Verfahren eingestellt, Ermittlungen aufgenommen
In dem Anklagepunkt "Auswahl der Investmentbank für die Privatisierung der Wohnbaugesellschaften des Bundes" wurde das Verfahren gegen Grasser und zwei weitere Angeklagte hingegen vom OLG eingestellt. Zum Anklagepunkt der unterlassenen Erlösmaximierung beim Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften wurde die Anklage gegen Grasser zurückgewiesen und das Ermittlungsverfahren wieder eröffnet.
Meischberger, Hochegger & Co. auch angeklagt
Gemäß der vom OLG Wien genehmigten Anklage müssen sich 15 Personen vor Gericht verantworten. Neben Ex-Finanzminister Grasser sind dies u. a. der Lobbyist Peter Hochegger, Grassers Trauzeuge und Ex-FPÖ-Politiker Walter Meischberger, Ex-Immofinanz-Generaldirektor Karl Petrikovics, der ehemalige Raiffeisen-OÖ-Chef Ludwig Scharinger und RLB-OÖ-Vorstandsdirektor Georg Starzer.
Als einziger ausgeschieden aus dem Kreis der Angeklagten ist Grassers früherer Kabinettsmitarbeiter Michael Ramprecht, weil er nur in einem Komplex angeklagt war, nämlich bei der Erteilung des Zuschlags bei der Auswahl eines Investmenthauses für den nachfolgenden Verkaufsprozess der Bundeswohnbaugesellschaften, wo das Verfahren vom OLG Wien eingestellt wurde.
Bis zu zehn Jahre Haft
Die Staatsanwaltschaft hatte nach sieben Jahren eine 800-seitige Anklage eingebracht – der Schaden betrage 10 Mio. Euro, den Beschuldigten drohen bis zu zehn Jahre Haft (es gilt die Unschuldsvermutung).