8 Jahre Haft?

"Höchststrafe für mich!" Grasser-Urteil fällt am Dienstag

Teilen

Hochspannung im BUWOG-Prozess rund um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Er versicherte, dass er ein reines Gewissen hätte - das Urteil fällt am Dienstag um 10 Uhr. 

Am Dienstag wird das Urteil zur Buwog-Affäre fallen - der OGH wird um 10 Uhr entscheiden, ob Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ins Gefängnis muss.

Der zweite Verhandlungstag in der Causa Buwog am Obersten Gerichtshof startete am Freitagvormittag erneut unter großem Medieninteresse. Der nicht rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wollte sich vor dem Verhandlungsstart gegenüber Journalisten nicht äußern.

Nachdem erneut mehrere Verteidiger das Urteil als nichtig bezeichneten, war die Generalprokuratur der Republik als Beraterin des Höchstgerichts am Wort und zerflückte die Vorhalte der Verteidiger. Eine Befangenheit der Erstrichterin Marion Hohenecker sei nicht feststellbar, sagte eine Generalprokuratur-Vertreterin. Weder die Grasser-kritischen Tweets ihres Ehemanns noch die Tätigkeit ihres Stiefsohns hätten einen Einfluss auf die Objektivität der Richterin, so die Behördenvertreterin. "Auch die Vorwürfe der Verteidigung zu den Bild- und Tonaufnahmen sowie der Sitzordnung nimmt die Juristin ins Visier. So seien die Aufnahmen stets der Verteidigung zur Verfügung gestellt worden, auch habe die Kritik an der Sitzordnung (die Verteidigung sprach von einem "Schützengraben") keine rechtliche Grundlage. Die Generalprokuratur hatte ja bereits empfohlen, die Buwog-Urteile im Kern zu bestätigen, lediglich das Urteil gegen einen Bankenmanager soll aufgehoben werden.

Grasser beteuert: "Ich habe ein reines Gewissen."

Nach Grasser-Verteidiger Norbert Wess, der das Strafmaß scharf kritisierte, war der Erstangeklagte selbst am Wort: "Ich habe niemandem Informationen aus dem Verfahren zum Verkauf der Bundeswohnungen amtsmissbräuchlich weitergegeben. Ich habe nichts Unrechtes getan.“ Fazit Grassers: "Ich habe ein reines Gewissen." Das Verfahren sei für ihn mehr als belastend gewesen: "Dieses Verfahren ist für mich zur Höchststrafe geworden."

Auch Grassers mitangeklagter Trauzeuge Walter Meischberger gibt zu Protokoll: "Ich habe bis heute nicht das Gefühl, etwas verbrochen zu haben." 

Der spannende Live-Ticker zum Nachlesen:

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
 14:43

Ende für heute!

Der zweite Prozess-Tag ist vorbei - und endet mit Klarheit: Am Dienstag um 10 Uhr kommt das Urteil des OGH.

 14:33

BUWOG nur Mittel zum Zweck

Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics erklärte vor den OGH-Richtern, dass er als Firmenchef im Jahr 2004 die Buwog “nicht um jeden Preis kaufen” wollte. ”Die Buwog war keine Jahrhundertchance, sondern ein Mittel zum Zweck. Für den Buwog-Zuschlag habe ich sicher keine Straftat begangen.” Man habe Hochegger beschäftigt, um Informationen über den Mitbewerber herauszufinden, und man habe nicht gewusst, woher Hochegger das Kaufanbot der CA Immo in Höhe von 960 Euro erfahren habe. Objektiv hätte Grasser keine Informationen zum Vergabeverfahren liefern können, sagte Petrikovics.

 14:19

Meischberger: Wie ein "Tsunami"

Für Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger kam der Fall Buwog vor nunmehr 15 Jahren wie ein "Tsunami aus dem Nichts" in sein Leben. Er habe nie das Gefühl gehabt, "irgendetwas verbrochen" zu haben. "Ich habe niemanden betrogen und keinen Schaden verursacht", betonte Meischberger. Dieses Verfahren sei immer "politisch motiviert" gewesen.

 14:02

Grasser kritisiert lange Verfahrensdauer von 16 Jahren

Dies sei “fast ein Drittel” seines Lebens. Das Verfahren sei “eine enorme Belastung” für ihn und seine Familie. “Dieses Verfahren ist für mich zur Höchststrafe geworden." Das “Fehlurteil einer befangenen” Richterin im Dezember 2020 habe ihn “getragen, am Ende des Tages hier vor ihnen zu stehen”, sagte Grasser in Richtung der OGH-Richter. “Sie entscheiden über mein Leben, über mein Schicksal. Es geht um das Vertrauen in unser Rechtssystem.” Nun ist Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger am Wort.

 13:58

Grasser spricht:

"Ich habe niemandem Informationen aus dem Verfahren zum Verkauf der Bundeswohnungen amtsmissbräuchlich weitergegeben. Ich habe nichts Unrechtes getan."

Er habe “beim Verkauf der Bundeswohnungen den besten Preis für die Republik Österreich” rausgeholt. Auch bei der Einmietung der Finanz in den Linzer Terminal Tower habe es “eine bestmögliche Lösung” gegeben.

 13:55

Grasser bricht sein Schweigen

Es folgen nun die Schlussworte der Angeklagten, auch Grasser bricht sein Schweigen

 13:49

 13:49

Überlange Verfahrensdauer

Die Ermittlungen in der Causa Buwog & Co. begannen im Jahr 2009, im Jahr 2017 startete der Prozess am Wiener Straflandesgericht. Das mündliche Urteil erfolgte 2020, das schriftliche Urteil wurde 2021 zugestellt. Die Berufungsverhandlung am Obersten Gerichtshof (OGH) findet nun am 20., 21., 24. und 25. März 2025 statt. Die überlange Verfahrensdauer sei beim Strafausmaß zu berücksichtigen, sagte ein Generalprokuratur-Vertreter bei der OGH-Verhandlung. Die Generalprokuratur ist die höchste Staatsanwaltschaft der Republik und berät den OGH.

 13:43

Anwalt Dohr fordert teilbedingte Strafe

Der Anwalt des Ex-FPÖ-Generalsekretärs Walter Meischberger, Michael Dohr, bezeichnete die nicht rechtskräftige Haftstrafe für seinen Mandanten von sieben Jahren als „drakonisch und überzogen“. Es seien zwei Drittel des Strafausmaßes ausgeschöpft worden. Dohr plädierte für eine teilbedingte Strafe. Leonhard Kregcjk, Anwalt des Ex-Lobbyisten Peter Hochegger, bemängelte die Nichtberücksichtigung des Teilgeständnisses durch das Erstgericht. Hochegger wurde nicht rechtskräftig zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Rechtsanwalt des Ex-Immofinanz-Chefs Karl Petrikovics, Otto Dietrich, verwies bei den Milderungsgründen auf die Ausführungen von Grasser-Anwalt Wess. Petrikovics wurde nicht rechtskräftig zu einer Zusatzhaftstrafe von zwei Jahren verurteilt.

 13:33

Schelte für Medienberichte

Wess übt auch Kritik an der Medienberichterstattung über Grasser und die Causa Buwog in den vergangenen 15 Jahren. Es sei "hier jegliches Augenmaß verloren" gegangen bei der Berichterstattung. Dies müsse man beim Strafausmaß auch berücksichtigen.

 13:18

Grasser-Anwalt kritisiert Strafausmaß

Grasser-Anwalt Norbert Wess stellt zu Beginn seines Statements zum Strafausmaß klar, dass seine folgenden Ausführungen nur eine "hypothetische Sicht” ist, weil das Urteil nichtig sei. Bei der Strafzumessung von Grasser in Höhe von acht Jahren Haft habe das Erstgericht “jegliches Strafausmaß aus den Augen verloren”. 80 Prozent des potenziellen Strafrahmens dürfe “man bei einem unbescholtenen Menschen so nicht ausmessen”, kritisierte Wess. Außerdem sei die sehr lange Verfahrensdauer beim Strafausmaß für Grasser nicht berücksichtigt worden.

 13:03

Mittagspause ist vorbei!

Die Verhandlung am Obersten Gerichtshof (OGH) in der Causa BUWOG & Co. wird in Kürze fortgesetzt.

33.png

 11:45

Es geht in die Mittagspause - bis 13 Uhr!

Danach geht es weiter mit einer weiteren Runde der Verteidiger zum Strafausmaß sowie den Beschuldigten selbst. Noch nicht sicher ist, ob Grasser sich persönlich äußern wird. Vor ihm am Tisch liegt auf jeden Fall ein kleiner Zettel.

 11:22

Keine Anhaltspunkte für Befangenheit

Nun erklärt eine Vertreterin der Generalprokuratur zu den Vorwürfen der Verteidigung, Richterin Hohenecker sei u.a. wegen kritischen Social-Media-Kommentaren ihres Mannes zu Grasser befangen gewesen: Es gebe keine Anhaltspunkte dafür. Äußere Umstände seien für Richterinnen und Richter nichts "Ungewöhnliches", es sei ein wesentlicher Bestandteil des Berufs, sich von den Meinungen abzugrenzen, so die Juristin. Außerdem habe sich Hohenecker von den Aussagen ihres Mannes distanziert.

Auch die Vorwürfe der Verteidigung zu den Bild- und Tonaufnahmen sowie der Sitzordnung nimmt die Juristin ins Visier. So seien die Aufnahmen stets der Verteidigung zur Verfügung gestellt worden, auch habe die Kritik an der Sitzordnung (die Verteidigung sprach von einem "Schützengraben") keine rechtliche Grundlage. "Der Grundsatz der Waffengleichheit ist nicht optisch zu verstehen", betonte die Vertreterin der Generalprokuratur.

 11:03

Generalprokuratur spricht

Die Generalprokuratur ist am Wort und fasst ihre Stellungnahme vom Frühjahr 2024 zusammen. Die höchste Staatsanwaltschaft der Republik, die als Rechtswahrerin auftritt, kam in ihrem Croquis zu dem Schluss, dass die Untreue-Schuldsprüche zum Buwog-Komplex mit einer Ausnahme - diese betrifft Starzer - sattelfest sind. Im Fall Grasser wird die Aufhebung eines Schuldspruchs wegen Beteiligung an der Fälschung eines Beweismittels empfohlen. Der OGH ist zwar nicht an die Stellungnahme der Generalprokuratur gebunden, im Regelfall werden deren Stellungnahmen aber beachtet, da sie von ausgewiesenen Expertinnen und Experten nach eingehender Begutachtung erstellt werden.

 10:45

Wieder Richterin Hohenecker im Fokus

Für den Schweizer Vermögensverwalter Norbert Wicki, der heute nicht anwesend ist, spricht jetzt Dietmar Bachmann. Wie schon seine Vorredner kritisiert auch er Richterin Hohenecker sowie die Video- und Tonaufnahmen in Verhandlungspausen - "... das stimmt mich als Strafverteidiger doch sehr bedenklich". Wicki wurde erstinstanzlich und nicht rechtskräftig u.a. für Geldwäsche zu 20 Monaten Haft bedingt verurteilt.

 10:35

"Kein faires Verfahren"

Oliver Scherbaum, Verteidiger des Wirtschaftsprüfers und Anwalts Gerald Toifl, schließt sich der Meinung der anderen Verteidiger an: Die Angeklagten hätten kein faires Verfahren bekommen, Richterin Marion Hohenecker hätte nicht verhandeln dürfen. Besonders hervor hob Scherbaum die Bild- und Tonaufnahmen auch während der Verhandlungspausen, diese hätten nicht-öffentliche und streng vertrauliche Gespräche zwischen ihm und seinen Mandanten aufgenommen. "Wir waren im festen Glauben, dass diese Gespräche geschützt sind", erklärte Scherbaum. Toifl fasste erstinstanzlich und nicht rechtskräftig zwei Jahre (teilbedingt) aus.

 10:23

Verteidiger ist am Wort

Den Anfang macht der Verteidiger des ehemaligen RLB OÖ-Vorstands Georg Starzer, der erstinstanzlich und nicht rechtskräftig als Beitragstäter zu Grassers Untreue und als unmittelbarer Täter der Bestechung zu drei Jahren Haft verurteilt worden war. Die Generalprokuratur als Berater des OGH empfiehlt jedoch bei ihm die vollumfängliche Aufhebung des Urteils und eine neue Verhandlung. "Mein Mandant schließt sich den Ausführungen der Generalprokuratur vollinhaltlich an", so der Verteidiger Oliver Plöckinger.

 10:07

Grasser ist da

Mit ein wenig Verspätung ist Grasser eingetroffen, vor Beginn der Verhandlung bespricht der frühere Finanzminister sich noch mit seinen Anwälten

 09:42

In Kürze geht's los

Im Verhandlungssaal ist alles bereit:

33.png © APA

 09:35

Keine Besucher erlaubt

Wegen der OGH-Verhandlung in der Causa Buwog sind heute keine Touristinnen und Touristen im Wiener Justizpalast zugelassen. Normalerweise dürfen pro Tag rund 150 Touristen das historische Gebäude kostenlos besuchen. Auf der Gerichts-Website heißt es auch: "Der Justizpalast ist ein Gerichtsgebäude, kein Museum und keine Filmkulisse".

 09:04

Am Freitag wollen sich noch mehrere Anwälte, die Generalprokuratur und die Beschuldigten selbst zu Wort melden. Für das Verfahren beim OGH wurden vier Tage anberaumt.

22.png © APA

 07:29

Keine Fußfessel

Eine elektronische Fußfessel käme für den ehemaligen Minister indes wohl kaum in Frage. Denn diese ist immer noch nur für Delikte unter einem Jahr Haft möglich. Wird Grasser rechtskräftig schuldig gesprochen, ist eine so starke Absenkung des Strafmaßes von derzeit acht Jahren also eher unwahrscheinlich.

 07:28

Ein kurzer Rückblick

Wird das Ersturteil gegen Karl-Heinz Grasser bestätigt, muss der Ex-Politiker tatsächlich in Haft.

Er sah gar nicht mehr wie ein Sunnyboy aus, Karl-Heinz Grasser erschien am Donnerstag zwar durchaus braun gebrannt im Justizpalast zum Showdown rund um seine nicht rechtskräftige Haftstrafe von 8 Jahren. Ansonsten war die Anspannung in sein Gesicht geschrieben.

Kein Wunder: Hebt das Gericht die Erststrafe nicht auf, sondern bestätigt diese auch nur im Ansatz - dann droht KHG ab der kommenden Woche der Haftantritt in einer österreichischen Haftanstalt. In welcher, entscheidet die Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen. Logisch wäre der Antritt in Tirol, denn Grasser ist in Kitzbühel gemeldet.

 07:25

Es geht weiter

Am Donnerstag war um 15:30 Uhr Schluss, heute geht's ab 10 Uhr mit der Verhandlung weiter