BVT-Ausschuss
Zweiter Versuch mit Schweiger Lansky
07.01.2019
Es ist keine Beugestrafe gegen den Anwalt absehbar.
Anwalt Gabriel Lansky ist am Dienstag zum zweiten Mal Gast im BVT-Untersuchungsausschuss. Der Jurist gilt als eine der Schlüsselfiguren der ganzen Causa, hat aber bei seinem ersten Auftritt mit Verweis auf seine anwaltliche Schweigepflicht zu gut wie allen relevanten Fragen die Auskunft verweigert.
Zu den Vorwürfen in der BVT-Causa gehört, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Akten der Kanzlei Lansky nicht gelöscht haben soll, obwohl dies eigentlich gefordert gewesen sein soll. Der zweite Aspekt, für den der Anwalt relevant ist: Er hat dem Generalsekretär des Innenministeriums Peter Goldgruber jenes Konvolut voller Vorwürfe gegen das BVT übergeben, das Quell der ganzen Affäre ist.
Aller Voraussicht nach wird sich Lansky auch diesmal großteils der Aussage entschlagen. Zu befürchten hat er dabei wenig. Denn dem Vernehmen nach hat die Expertise des Verfahrensanwalts ergeben, dass ein Antrag auf Beugestrafe gegen den Anwalt eher nicht zielführend ist. Zweite Auskunftsperson ist ein IT-Steuerfahnder, der bei der Hausdurchsuchung im BVT beigezogen wurde.