VfGH-Urteil

BVT: Kickl muss weitere Aktenteile vorlegen

17.09.2018

VfGH: Teile des "Kabinettsakt" sind zu liefern

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© Wolak
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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Konflikt um die Aktenlieferungen des Innenministeriums an den BVT-Untersuchungsausschuss dem Antrag der drei Oppositionsparteien zum Teil recht gegeben. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) muss damit dem U-Ausschuss weitere Dokumente nachliefern, heißt es in der am Montag veröffentlichten Entscheidung des VfGH.
 
Zu liefern sind allerdings nur jene Aktenteile, die zum Zeitpunkt der Zustellung des grundsätzlichen Beweisbeschlusses an den Innenminister am 24. April 2018 bei diesem vorhanden waren. Konkret geht es um den sogenannten Kabinettsakt im Zusammenhang mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT). Die Abgeordneten vermissen in den überlieferten Akten die internen und externen Korrespondenzen des Kabinetts zu den Hausdurchsuchungen im BVT am 28. Februar.
 
Für den VfGH besteht laut der Entscheidung "kein Zweifel" daran, dass diese Unterlagen "zumindest eine abstrakte Relevanz für den Untersuchungsgegenstand haben bzw. haben können". "Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese Akten und Unterlagen der Erfüllung des dem Untersuchungsausschuss mit dem Untersuchungsgegenstand übertragenen Kontrollauftrages dienen können", so der VfGH.
 
Im Gegensatz zu den Inhalten des Kabinettsaktes weist das Schreiben der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vom 27. Juni 2018, dessen Vorlage die Abgeordneten ebenfalls verlangten, "nicht einmal die geforderte abstrakte Relevanz für den Untersuchungsgegenstand auf, sodass schon aus diesem Grund keine Verpflichtung des Bundesministers für Inneres besteht, dieses Schreiben dem BVT-Untersuchungsausschuss vorzulegen", befand das Höchstgericht.
 

Ministerium verspricht schnelle Aktenlieferung

Das Innenministerium hat nach der VfGH-Entscheidung die umgehende Lieferung der vom BVT-U-Ausschuss geforderten Akten zugesagt. Die drei Oppositionsfraktionen zeigten sich erfreut.

Der Ministerium erklärte in einer Stellungnahme am Montag neuerlich, jene Teile des sogenannten Kabinettsakts mit der Stammzahl 34110/KBM/2018 vorgelegt zu haben, die nach interner Prüfung dem Untersuchungsgegenstand zugerechnet werden konnten. Nicht übermittelt worden seien Akten, "die einerseits inhaltlich nichts mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hatten, andererseits zeitlich erst nach Fassung und Zustellung des grundsätzlichen Beweisbeschlusses entstanden sind". Die Opposition ist dagegen der Meinung, dass interne und externe Korrespondenzen des Kabinetts zu den Hausdurchsuchungen im BVT am 28. Februar fehlen.

Oppositions-Parteien sind erfreut

SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer wies darauf hin, dass der U-Ausschuss bisher über keinerlei Akten, die den Einsatz der EGS (Einsatztruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität) betreffen, verfüge. "Weder über die Vorbereitung des Überfalls auf das BVT, noch über eine Expost-Dokumentation des Einsatzes." Er hoffe, dass das Innenministerium sich nun kooperativ verhält und den Ausschuss nicht zwingt, erneut den Weg zum Verfassungsgerichtshof zu beschreiten, so Krainer.

Überaus erfreut zeigt sich NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper. "Ein weiteres Mal holt der Rechtsstaat den Innenminister ein. Unsere mühevolle Recherche hat Kickl der mangelhaften Aktenlieferung überführt." Sie hoffe, "dass das Innenministerium nun endgültig das unwürdige Blockieren unserer Aufklärungsarbeit beendet", so Krisper.

Auch Peter Pilz begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. "Kickl kann jetzt seine Kabinettsakten nicht mehr im FPÖ-Keller verstecken." Pilz hofft, "dass der Minister jetzt seinen Widerstand aufgibt und die versteckten Akten von EGS und Kabinett liefert".

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