Nach Wirbel in Dt.
BZÖ behauptet Bures-Trip mit Dienstauto
29.07.2009
Nach der Aufregung in Deutschland versucht BZÖ-Mann Grosz, Parallelen zur heimischen Regierung zu finden. Allerdings ist die Verkehrsministerin in den Urlaub geflogen.
Die private Nutzung der Dienstlimousinen durch deutsche Minister hat BZÖ-Rechnungshofsprecher Gerald Grosz auf eine Idee gebracht. Er will an alle österreichischen Regierungsmitglieder eine Anfragenserie zur Nutzung ihrer Dienstwagen einbringen. "Auch österreichische Mitglieder der Bundesregierung sollen Dienstwägen samt Chauffeur für private Urlaubsreisen benutzt haben", sagt Grosz.
"Sodom und Gomorrha in der Koalition"
Aus
Regierungskreisen sei ihm bestätigt worden, dass z.B. SPÖ-Verkehrsministerin
Doris Bures ihren Dienstwagen inklusive Chauffeur für einen privaten
Skiurlaub am Arlberg genutzt habe, behauptet der orange Politiker. "Ob
es der Spesen- und Diätenskandal in Großbritannien oder der
Dienstwagenskandal in Deutschland ist, alles ist mit dem Sodom und Gomorrha
in der österreichischen rot-schwarzen Bundesregierung vergleichbar",
so Grosz.
Ministerium dementiert
Das Infrastrukturministerium weist die
Behauptung Grosz' als unwahr zurück: Bures habe für ihren Winterurlaub weder
den Dienstwagen noch den Chauffeur in Anspruch genommen. An- und Rückreise
erfolgten per Flug.
"Grauzonen für Missbrauch"
Grosz will nun "diesen
liederlichen Umgang" mit den "Instrumenten des Staates schonungslos
aufklären". Gerade die "österreichische Regelung"
schaffe Grauzonen, in denen der Missbrauch jederzeit möglich sei, wie man
anhand des Beispiels von Bures sehe. Das BZÖ fordert, die private Nutzung
der Dienstautos zu verbieten.
Der Umgang mit Dienstwagen ist im Bundesbezügegesetz geregelt. Prinzipiell stehen dem Bundespräsidenten, den Ministern und Staatssekretären, den Präsidenten von Nationalrat und Bundesrat sowie dem Präsidenten des Rechnungshofes Dienstfahrzeuge zu - auch inklusive Fahrer. Für die private Nutzung müssen Gebühren bezahlt werden, derzeit rund 571 Euro pro Monat. Rechtlich gedeckt ist es daher auch, wenn ein Regierungsmitglied beispielsweise den Dienstwagen mit Chauffeur für den privaten Urlaub nutzt. |