Androsch-Prozess
BZÖ darf "Schlägertruppe" genannt werden
11.12.2007
Das BZÖ muss sich die Bezeichnung "Schlägertruppe" gefallen lassen. Das hat das Wiener Straflandesgericht in erster Instanz entschieden.
Die Führungsriege der kleinsten Parlamentspartei ist am Dienstag mit einer Klage gegen den Industriellen Hannes Androsch "abgeblitzt", der unmittelbar nach den Nationalratswahlen 2006 die SPÖ vor Koalitionsgesprächen mit dem BZÖ gewarnt hatte. Androschs Begründung: Das könne man "mit dieser Schlägertruppe rund um Peter Westenthaler nicht machen".
Kein Vergleich mit Androsch
BZÖ-Obmann Peter Westenthaler, der
Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider, BZÖ-Generalsekretär Gerald Grosz, der
stellvertretende orange Klubobmann Herbert Scheibner, der Kärntner Landesrat
Uwe Scheuch und der stellvertretende Tiroler Bündnisobmann Klaus Wittauer
brachten daraufhin eine Klage wegen übler Nachrede ein und verlangten für
die erlittene Kränkung eine Entschädigung. Versuche, den Rechtsstreit
außergerichtlich beizulegen, scheiterten, weil die Kläger darauf beharrten,
dass Androsch die angelaufenen Prozesskosten von 9.000 Euro berappen sollte.
Dieser brach daraufhin die Vergleichsgespräche ab.
Außer Westenthaler "kein Kläger betroffen"
Nun
sprach Richterin Brigitte Zeilinger den früheren Finanzminister frei. Das
inkriminierte Zitat hätte mit Ausnahme von Westenthaler keinen der Kläger
direkt betroffen, stellte sie fest. Androsch selbst hätte betont, das
Statement im Hinblick auf die sogenannte Prügelaffäre - Westenthalers
Leibwächter hatte den Sprecher der damaligen, unmittelbar vor den Wahlen aus
dem BZÖ ausgetretenen Justizministerin Karin Gastinger attackiert -
abgegeben zu haben.
Politiker müssen mehr Kritik hinnehmen
Westenthaler wiederum
müsse sich zurechnen lassen, einen rechtskräftig wegen Körperverletzung
verurteilten Mann zu seinem persönlichen Leibwächter gemacht zu haben.
Insofern sei die gegenständliche Passage nicht ehrenrührig, zumal Politiker
mehr an Kritik hinnehmen müssten als der Durchschnittsbürger, erläuterte
Zeilinger nach der Verhandlung.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der Rechtsvertreter der BZÖ-Politiker meldete dagegen Rechtsmittel an.