940.000 Euro

BZÖ darf Telekom-Gelder verwenden

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OLG lässt Begründung, wonach BZÖ nicht wieder in den Nationalrat einzieht, nicht gelten.

Das Einfrieren von rund 940.000 Euro treffe das BZÖ gerade im Wahlkampf "unbillig hart", begründete das Oberlandesgericht seine Entscheidung für das BZÖ. Die Partei verfüge nämlich abgesehen von der Parteienförderung "über keine nennenswerten sonstigen Einkunftsquellen", heißt es in der Entscheidung. Die 940.000 würden die Hälfte der Parteienförderung (1,8 Mio.) ausmachen, rechnet man die Klubförderung von 2,3 Mio. Euro dazu, ist es noch immer fast ein Viertel.

Das Oberlandesgericht akzeptierte zudem die Begründung des Strafgerichts, wonach das Geld einbezogen werden müsste, weil das BZÖ den Wiedereinzug in den Nationalrat verpassen und zahlungsunfähig werden könnte, nicht. Die entsprechende Feststellung des Richters stütze sich "nur auf Vermutungen, denn der bloße Umstand, dass das Einziehen des BZÖ in den Nationalrat nach den Nationalratswahlen 2013 aufgrund zweier Meinungsumfragen vom Jänner 2013 zweifelhaft ist, stellt keine Tatsache dar", so das OLG.

Bei dem Prozess, der nächste Woche startet, geht es um den Vorwurf, die Telekom Austria (TA) habe über Umwege im Jahr 2006 den Nationalratswahlkampf des BZÖ mitfinanziert. Über "Scheinrechnungen" sollen an zwei Agenturen, die für den Wahlkampf der Orangen verantwortlich zeichneten, ohne Gegenleistung TA-Gelder ausbezahlt worden sein. Letztlich sollen der mittlerweile rechtskräftigen Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien zufolge dem BZÖ damit exakt 939.680 Euro zugeflossen sein. Der Lobbyist Peter Hochegger, der frühere Telekom-Manager Rudolf Fischer, der ehemalige BZÖ-Politiker Klaus Wittauer und drei weitere Personen, denen neben Untreue teilweise auch Geldwäsche angekreidet wird, müssen sich dafür nun vor Gericht verantworten. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

BZÖ zeigt sich zufrieden
Das BZÖ hat sich über die Entscheidung des OLG, wonach Parteigelder im Vorfeld des Telekom-Prozesses nicht eingefroren werden dürfen, erfreut gezeigt. Der Spruch des Oberlandesgerichts werde gerade vom Anwalt geprüft, man habe aber mit dieser Entscheidung gerechnet, sagte ein Spracher auf APA-Anfrage. Man habe der Justiz vertraut und nun seien "SPÖ und ÖVP mit dem Versuch gescheitert, eine unbequeme Oppositionspartei auf diesem Weg loszuwerden". Das BZÖ betonte gleichzeitig, dass es "mit und ohne das Geld wahlkampffit ist".

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