Kärnten-Wahl

BZÖ: Einspruch wegen "Porno-Karikatur"

11.03.2013

Für ungültig erklärter Stimmzettel in Micheldorf wird für die Orangen reklamiert.

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© APA
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Das BZÖ hat am Montag in der Früh wie angekündigt das Resultat der Kärntner Landtagswahl vom 3. März schriftlich bei der Landeswahlbehörde beeinsprucht. Die Orangen reklamieren einen in der Gemeinde Micheldorf (Bezirk St. Veit/Glan) für ungültig erklärten Stimmzettel für sich.

Laut BZÖ wurde in der Team Stronach-Zeile eine "pornografische Karikatur" auf den Stimmzettel gemalt, was aber nach Ansicht der Orangen kein Anlass ist, die Stimme für ungültig zu erklären.

Im Einspruch heißt es wörtlich: "Diese pornografische Karikatur soll offenkundig die Wahlpartei 'Team Stronach' verhöhnen und verspotten. Die pornografische Karikatur kann keinesfalls als Unterstützungsbekundung des Wählers für die Wahlpartei 'Team Stronach' gewertet werden." Da der Wähler sein Kreuz beim BZÖ gemacht hat, wäre die Stimme "als gültige Stimme zu werten und somit zu zählen gewesen".

Die Grünen hatten bei den Reststimmen 20.746 Stimmen erreicht, die Orangen 20.745, wodurch ein Restmandat von Orange zu Grün wanderte. Damit haben die Grünen fünf Sitze im Landtag, gemeinsam mit SPÖ und ÖVP erreichen die drei Parteien die verfassungsgebende Mehrheit. Das BZÖ hat angekündigt, noch nach weiteren Unregelmäßigkeiten forschen zu wollen. Parteichef Josef Bucher will eine rot-grüne Mehrheit - beide gemeinsam haben 19 Stimmen - unbedingt verhindern. Wird der Einspruch, wie von der Landeswahlbehörde angekündigt, abgelehnt, will das BZÖ das Wahlergebnis beim Verfassungsgerichtshof anfechten.




 
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