Verfassungswidrig?

BZÖ geht mit Gesetz gegen Asyllager vor

30.06.2009

Um ein Erstaufnahmelager in Kärnten zu verhindern, plant man eine Änderung des Gemeindeplanungsgesetzes.

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Mit einer Änderung des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes will das dortige BZÖ ein Erstaufnahmelager für Asylwerber in Österreichs südlichstem Bundesland verhindern. "Damit könnten wir eine entsprechende Widmung von Landesseite verhindern", erklärte Landesparteichef Uwe Scheuch. Erst kürzlich hatten zwei Südkärntner Bürgermeister ihr Interesse an dem von Innenministerin Maria Fekter (V) beworbenem Heim deponiert.

Sonderwidmung
Geht es nach Scheuch, müssten Flächen, auf denen ein Asylwerberheim errichtet wird, in Zukunft einer Sonderwidmung unterliegen. "Damit könnten wir schon im Vorprüfungsverfahren einen Riegel vorschieben", meinte Scheuch. Die geplante Gesetzesänderung könnte bereits in der kommenden Landtagssitzung - und damit noch vor dem Sommer - beschlossen werden.

Zweifel
Scheuch bezweifelt überhaupt den Bedarf für ein Asylwerberheim im Süden Österreichs. Traiskirchen habe etwa eine Kapazität für 1.000 Menschen. Derzeit seien jedoch nur 800 Personen dort untergebracht. Ein klares "Nein" in Richtung VP-Innenministerin Maria Fekter kommt auch von der Kärntner ÖVP. Parteichef Josef Martinz verwies auf einen einstimmigen Landesregierungsbeschluss gegen ein Heim.

Verfassungswidrig?
Verfassungsexperte Theodor Öhlinger hält die vom BZÖ geplante Änderung des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes zur Verhinderung von Erstaufnahmelagern für nicht verfassungskonform. Sonderwidmungen seien zwar in Bundesländern durchaus üblich, meinte Öhlinger im "Ö1-Mittagsjournal". "Eine so gezielte Widmung, die in keiner Weise in die Landeskompetenz fällt, wäre aber verfassungswidrig", erklärte der Jurist.

Diskussionen
In den betroffenen Gemeinden Neuhaus und Eisenkappel (Bezirk Völkermarkt) lösten die Ideen der Bürgermeister teils heftige Diskussionen aus. Der Eisenkappler Kommunalchef Franz Josef Smrtnik (Einheitsliste) will nun die Bevölkerung informieren und dann per Volksbefragung abstimmen lassen. Eine Vorgehensweise, die das BZÖ wenig beeindruckt. "Die Auswirkungen eines solchen Heims hören ja nicht an der Gemeindegrenze auf", erklärte Scheuch.

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