Verfassungswidrig?
BZÖ geht mit Gesetz gegen Asyllager vor
30.06.2009
Um ein Erstaufnahmelager in Kärnten zu verhindern, plant man eine Änderung des Gemeindeplanungsgesetzes.
Mit einer Änderung des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes will das dortige BZÖ ein Erstaufnahmelager für Asylwerber in Österreichs südlichstem Bundesland verhindern. "Damit könnten wir eine entsprechende Widmung von Landesseite verhindern", erklärte Landesparteichef Uwe Scheuch. Erst kürzlich hatten zwei Südkärntner Bürgermeister ihr Interesse an dem von Innenministerin Maria Fekter (V) beworbenem Heim deponiert.
Sonderwidmung
Geht es nach Scheuch, müssten Flächen, auf denen
ein Asylwerberheim errichtet wird, in Zukunft einer Sonderwidmung
unterliegen. "Damit könnten wir schon im Vorprüfungsverfahren einen Riegel
vorschieben", meinte Scheuch. Die geplante Gesetzesänderung könnte bereits
in der kommenden Landtagssitzung - und damit noch vor dem Sommer -
beschlossen werden.
Zweifel
Scheuch bezweifelt überhaupt den Bedarf für ein
Asylwerberheim im Süden Österreichs. Traiskirchen habe etwa eine Kapazität
für 1.000 Menschen. Derzeit seien jedoch nur 800 Personen dort
untergebracht. Ein klares "Nein" in Richtung VP-Innenministerin Maria Fekter
kommt auch von der Kärntner ÖVP. Parteichef Josef Martinz verwies auf einen
einstimmigen Landesregierungsbeschluss gegen ein Heim.
Verfassungswidrig?
Verfassungsexperte Theodor Öhlinger hält die
vom BZÖ geplante Änderung des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes zur
Verhinderung von Erstaufnahmelagern für nicht verfassungskonform.
Sonderwidmungen seien zwar in Bundesländern durchaus üblich, meinte Öhlinger
im "Ö1-Mittagsjournal". "Eine so gezielte Widmung, die in keiner Weise in
die Landeskompetenz fällt, wäre aber verfassungswidrig", erklärte der Jurist.
Diskussionen
In den betroffenen Gemeinden Neuhaus und Eisenkappel
(Bezirk Völkermarkt) lösten die Ideen der Bürgermeister teils heftige
Diskussionen aus. Der Eisenkappler Kommunalchef Franz Josef Smrtnik
(Einheitsliste) will nun die Bevölkerung informieren und dann per
Volksbefragung abstimmen lassen. Eine Vorgehensweise, die das BZÖ wenig
beeindruckt. "Die Auswirkungen eines solchen Heims hören ja nicht an der
Gemeindegrenze auf", erklärte Scheuch.