Einstweilige Verfügung

BZÖ muss Video löschen

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Richterliches Verbot für Vergleich von Scheuch mit Diktatoren.

FPK-Chef Kurt Scheuch hat erneut eine Einstweilige Verfügung gegen das BZÖ erwirkt. Dieses Mal geht es um ein oranges Wahlkampfvideo, in dem unter dem Titel "Wege zur Freiheit" Kärntner Spitzenpolitiker mit Diktatoren verglichen werden. Der Clip, der unter anderem auf der Website des Kärntner BZÖ und auf der Facebook-Seite von Wahlkampfmanager Stefan Petzner zu sehen ist, muss "sofort bei sonstiger Exekution" entfernt werden, entschied der Richter. Petzner sagte, man werde den Spot "im Laufe des Wochenendes" entfernen.

Unterlassungsklage
Die Einstweilige Verfügung ist Teil einer Unterlassungsklage Scheuchs. Vergleiche von ihm mit Nicolae Ceausescu, Hosni Mubarak, Zine El-Abidine Ben Ali und Slobodan Milosevic sind für das BZÖ nun tabu. Das Video verletze die Ehre des FPK-Politikers - so entschied Richter Janko Ferk - und könne daher seinen "Erwerb oder das Fortkommen" beeinträchtigen.

Künstlerische Freiheit
Dem Argument des BZÖ, das Video sei als Satire zu verstehen und unterliege damit der Kunstfreiheit, folgte der Richter nicht. "Erstens wird Kunst von Künstlern hergestellt und zweitens ist nicht nachvollziehbar, worin die Kunst dieses Videos begründet sein soll", stellte Ferk fest. Filmische Kunst bestehe jedenfalls nicht darin, Personen in ihrer Ehre zu verletzen.

Das BZÖ halte sich an gerichtliche Entscheidungen, der Spot habe seinen Zweck ohnehin schon erfüllt, sagte Petzner. "Ich bedanke mich bei den 75.000 Sehern." Ein Rechtsmittel gegen die Einstweilige Verfügung will das BZÖ nicht einlegen.

Der umstrittene BZÖ-Spot sollte ursprünglich auch in Kärntner Kinos gespielt werden. Die Betreiber lehnten dies jedoch mit der Begründung ab, man empfinde den Clip als "verhetzend und menschenverachtend".

Dies ist nicht die erste Einstweilige Verfügung, die Scheuch gegen das BZÖ im Vorfeld der Landtagswahl am 3. März erwirkte. Schon gegen Aussagen in anderen Wahlkampfunterlagen, wonach Scheuch "korrupt" sei und "im Visier der Justiz" stünde, ließ der FPK-Chef gerichtlich untersagen. Laut BZÖ wurde Widerspruch eingelegt.

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