Amtsmissbrauch

BZÖ-Petzner stand vor dem Straf-Gericht

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Verhandlung wurde vertagt um Immunitätsaufhebung neuerlich zu prüfen.

Verletzung des Amtsgeheimnisses, diesen Vorwurf erhebt die Staatsanwaltschaft Klagenfurt gegen den BZÖ-Abgeordneten Stefan Petzner. Am Montag musste er sich deshalb am Landesgericht Klagenfurt vor Richter Manfred Herrnhofer verantworten. Ein Streit um die Gültigkeit von Petzners Auslieferung durch das Parlament führte dazu, dass das Verfahren vertagt werden musste.

Verletzung des Amtsgeheimnisses
  Staatsanwältin Sandra Agnoli wirft dem Politiker in der Anklageschrift Verletzung des Amtsgeheimnisses (Paragraf 310 StGB) vor. Petzner hatte im April 2007 in seiner Funktion als Pressesprecher des damaligen Landeshauptmannes Jörg Haider in einer Aussendung Inhalte eines Negativ-Bescheides zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an einen sudanesischen Religionslehrer veröffentlicht, bevor dieser ihn in Händen hatte.

Vertagt
  Petzner bekannte sich vor Richter Herrnhofer nicht schuldig und beantragte eine neuerliche Prüfung der Aufhebung seiner Immunität im Nationalrat. Petzners Immunität war aufgrund eines Antrages der Staatsanwaltschaft wegen Verletzung des Datenschutzes (Paragraf 51 des Datenschutzgesetzes) am 19. Mai 2009 vom Immunitätsausschuss im Nationalrat aufgehoben worden. Angeklagt wurde er aber wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses. Laut Petzners Verteidiger Michael Sommer kann der Politiker daher nicht verfolgt werden und beantragte eine weitere Prüfung durch den Immunitätsausschuss des Nationalrates.

   Herrnhofer gab dem Antrag statt. "Meiner Meinung nach und auch nach Meinung des Nationalrates handelt es sich hier um den selben Tatbestand", aber er wolle nicht, dass Petzner das Gefühl habe, von einem österreichischen Gericht schlecht behandelt zu werden und vertagte die Verhandlung.

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