Kinderzuschuss
BZÖ plant Verfassungsklage wegen Kindergelds
17.12.2008
Die Orangen finden die Rückforderungen des Kindergeld-Zuschusses verfassungswidrig und verlangen eine Generalamnestie.
Das BZÖ bereitet eine Verfassungsklage gegen die Rückforderungen des Kindergeld-Zuschusses vor. Generalsekretär Martin Strutz kündigt an: "Falls die Bundesregierung die BZÖ-Forderung nach einer Generalamnestie bei den Familien nicht berücksichtigt, wird das BZÖ den Kindergeldraubzug auf rechtlichem Wege stoppen." Strutz sieht bei Experten "massive verfassungsrechtliche Bedenken" gegen die Rückforderungen.
Der Zuschuss zum Kindergeld beträgt 180 Euro im Monat und muss zurückgezahlt werden, sobald der Verdienst wieder eine bestimmte Grenze überschreitet. Das wurde bisher aber nicht exekutiert, wodurch sich größere Rückforderungssummen angesammelt haben. Zurückzuzahlen ist dabei ein bestimmter Prozentsatz des ermittelten Jahreseinkommens. Getrenntlebende Väter sind zahlungspflichtig, wenn die Mutter - rechtmäßig (ohne Überschreitens der Zuverdienstgrenze) - einen Zuschuss bezogen hat. Die Finanzämter haben kürzlich begonnen, die Jahre 2002 und 2003 abzuwickeln. Nach Kritik wurde der Versand von Bescheiden gestoppt und Milderungen für Einkommensschwache vereinbart.
"Verfassungswidrig"
Für den orangen Generalsekretär ist
die Regelung nach wie vor "offensichtlich verfassungswidrig", was er wie
folgt begründet: Durch die bestehende Verpflichtung getrennt lebender Vätern
zu zahlen, ergebe sich eine Art Unterhalt für die Mütter, obwohl die Väter
nur für das Kind unterhaltspflichtig sind. Da nur 20 Prozent der
Kinderbetreuungsgeldbezieher stichprobenartig überprüft worden sind, stelle
sich auch hier die Frage der Verfassungsmäßigkeit, konstatierte er weiter.
"Die Betroffenen wurden nur aufgrund von Stichproben ausgewählt, ein
Großteil wurde gar nicht überprüft", so Strutz.