Prozess in Klagenfurt
BZÖ-Wahlbroschüre: Scheuch beteuert Unschuld
10.02.2017
Der Ex-Politiker wurde als letzter der Angeklagten einvernommen.
Als letzter Angeklagter im Prozess in der Causa "BZÖ-Wahlbroschüre" ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt der freiheitliche Ex-Politiker Uwe Scheuch befragt worden. Er beteuerte seine Unschuld. Er habe das auf Landeskosten produzierte und samt Image-DVD per Postwurf verschickte Paket erst im Nachhinein auf seinem Frühstückstisch das erste Mal gesehen.
Scheuch ist mit seinen früheren Parteifreunden Gerhard Dörfler, Harald Dobernig und Stefan Petzner der Untreue angeklagt. Petzner und Dobernig haben bereits gestanden, Dörfler plädiert nach wie vor auf nicht schuldig. Die zwei ursprünglich mitangeklagten Geschäftsführer der ausführenden Landesimmobiliengesellschaft LIG, Johann Polzer und Rene Oberleitner, sind mit Diversionen davongekommen, nachdem sie am Donnerstag einen Befugnismissbrauch unter politischem Druck zugegeben hatten.
Scheuch in Erklärungsnot
Scheuch erzählte nun Richter Christian Liebhauser-Karl, der "kreative Freigeist" Petzner habe ihm als Parteiobmann die einzelnen Werbemaßnahmen im Wahlkampf meistens erst im Nachhinein präsentiert. Er habe auch nicht nachgefragt. Und bei der inkriminierten Broschüre war er ja davon ausgegangen, dass es sich gar nicht um Werbung für die Partei, sondern für den Standort Kärnten handle. Deshalb habe er aus seinem Referat ja auch einen Kostenbeitrag von 5.000 Euro für die Umgestaltung nach dem Tod von Landeshauptmann Jörg Haider zugesagt. Die von Petzner designte Broschüre, die er dann nach Versand kurz vor der Landtagswahl 2009 beim Frühstück durchblätterte, habe er "gar nicht so optimal gefunden", so der frühere Landeshauptmann-Stellvertreter. "Die Broschüre war falsch, so wie sie erschienen ist. Sie hat uns im Wahlkampf sicher eher geschadet als genutzt."
In Erklärungsnot geriet Scheuch, als Beweise dafür vorgelegt wurden, dass er die 5.000 Euro erst Ende März zur Zahlung freigegeben hatte - nachdem er die Broschüre gesehen hatte, die in vielen Punkten mit der Werbelinie der Partei übereinstimmte. "Schlampig", war die Erklärung des Angeklagten. Wie er die Zahlung aus dem Bereich "Facharbeiterausbildung" rechtfertigen könne, fragte der Richter. Scheuch verwies auf ein enthaltenes Foto von sich selbst mit zwei Lehrlingen. Liebhauser-Karl fragte: "Was hat das mit Facharbeiterausbildung zu tun? Wo ist der Informationswert?" - "Das war die Öffentlichkeitsarbeit damals", antwortete der Angeklagte. "Das war Ihre Öffentlichkeitsarbeit", meinte daraufhin der Richter. Petzner und Dörfler verwiesen daraufhin empört auf einen Text zu Scheuchs Referat in dem Heftchen.
Wahlkampftermine
Die Foto- und Videoaufnahmen mit Dörfler und Dobernig seien aus seiner Sicht klar Wahlkampftermine gewesen, erklärte Scheuch. Dörfler hatte sich mit dieser Zuordnung am Donnerstag noch schwergetan. Als Scheuch die Bilder dann in der Broschüre sah, sei er "überrascht" gewesen. "Haben Sie im Nachhinein Stefan Petzner den Kopf gewaschen oder waren Sie eh zufrieden, dass das so ausgegangen ist?", wollte der Richter noch wissen. "Ich habe ihm gesagt, dass das falsch war", meinte Scheuch. Seines Wissens hätten auch Dörfler und Dobernig keine Freude mit der Broschüre gehabt.
Nach der Befragung Scheuchs wurde die Verhandlung vertagt. Sie wird laut Plan am 22. Februar mit der Befragung erster Zeugen fortgesetzt.