Staaten waren sich politisch einig, aber juristischer Konflikt eskalierte.
Chaos und Streit hat am Freitag beim EU-Justizministerrat zum Thema Europäische Schutzanordnung geherrscht. Obwohl sich im politischen Ziel, verfolgten Frauen über die Grenzen hinweg zu helfen, alle einig waren, artete die Debatte zu einem veritablen Konflikt über die juristischen Probleme aus. EU-Justizkommissarin Viviane Reding versuchte eine Sitzungsunterbrechung zu erreichen. Der spanische Ratsvorsitzende Justizminister Francisco Caamano Dominguez ließ aber trotz Bedenken nicht nur der Kommissarin, sondern auch einiger anderer Staaten, unter anderem Österreich, Reding mit ihrem Antrag kalt abblitzen.
Wütende Bandion-Ortner
Justizministerin Claudia
Bandion-Ortner (V) erklärte, sie sehe derzeit nicht die Voraussetzung für
ein offizielles Mandat des Rates, das Thema an das EU-Parlament
weiterzuleiten. Sie verstehe auch nicht, wo das Problem liege und warum man
nicht einen neuen Kommissionsvorschlag abwarten könne. Zuvor hatte ihre
deutsche Amtskollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger darauf verwiesen,
dass angesichts der Haltung der Briten, die zunächst ihre Zustimmung
signalisiert hatten, aber wegen der jüngsten Wahlen in ihrem Land noch
abwarten wollten, die erforderliche qualifizierte Mehrheit im Rat nicht
gegeben sei. Damit könne auch kein offizielles Mandat des Rates ans
Europaparlament weitergegeben werden.
Der spanische Ratsvorsitz sprach von verschiedenen juristischen Meinungen. "Das Recht muss dem Menschen dienen, nicht die Menschen dem Recht." Caamano Dominguez konzedierte, dass Großbritannien eine angemessene Zeitspanne zur Verfügung gestellt werden müsse, wobei dafür der nächste Justizministerrat im Oktober genannt wurde. Allerdings sollte man den Bericht trotzdem ans EU-Parlament weiterleiten, denn es gehe darum im Interesse der Bürger weiter zu arbeiten.
Unterschiedliche Meinungen
Die Kommission hatte zuletzt noch
vorgeschlagen, nur auf das Strafrecht abzustellen. Die Hoffnung ist, dass in
einem schrittweisen Prozedere dann die übrigen Bereiche ebenfalls geregelt
werden können. Konkret geht es darum, dass eine beispielsweise von ihrem
Ex-Mann verfolgte Frau, die in einem Land schon eine Schutzanordnung - in
Österreich etwa ein polizeiliches Betretungsverbot - erwirkt hat, in einem
anderen EU-Staat ebenfalls denselben Schutz bekommt. Die Probleme liegen
darin, dass die EU-Staaten teils unterschiedliche Rechtssysteme haben. So
falle dieser Bereich in einem Land ins Strafrecht, im anderen ins Zivilrecht
und bei einem dritten ins Verwaltungsrecht.