CPÖ-Chef Gehring geht vor den Verfassungsgerichtshof.
Die Christliche Partei Österreichs (CPÖ) wird, wie angekündigt, die Nationalratswahl beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) anfechten. Denn die Christenpartei fühlt sich "sehr benachteiligt", weil ihre Kandidatur in Salzburg und Niederösterreich nicht genehmigt wurde, erklärte Obmann Rudolf Gehring gegenüber der APA. Die CPÖ hat einige der nötigen Unterstützungserklärungen dort nicht im Original, sondern als Kopie vorgelegt.
Die Landeswahlbehörden haben diese nicht anerkannt und somit hatten die Christen nicht genug für ein Antreten. Für Gehring ist das eine "fadenscheinige Begründung", denn es stehe nicht im Gesetz, dass nur Originale gelten.
Gehring will auch gegen einige Bestimmungen der Nationalratswahlordnung vorgehen. Das für Nicht-Parlamentsparteien nötige Sammeln von Unterstützungserklärungen ist für ihn "rückschrittlich, schikanös und bürgerunfreundlich" - weil die Bürger persönlich aufs Gemeindeamt kommen müssen, um zu unterschreiben. Zudem sei mit der Briefwahl der Verletzung des Wahlgeheimnisses "Tür und Tor geöffnet", kritisierte Gehring. Er hofft, mit der Anfechtung nicht nur eine Wahlwiederholung zu erreichen, sondern auch eine Diskussion über eine Wahlrechtsänderung in Gang zu bringen.
Die CPÖ stand am 29. September in vier Ländern - Burgenland, Oberösterreich, Steiermark, Vorarlberg - am Stimmzettel. Sie kam bundesweit auf 6.647 Stimmen bzw. 0,14 Prozent - um 0,50 Prozentpunkte weniger als 2008, wo sie in allen neun Bundesländern angetreten ist. Die Wahlanfechtung muss die Christenpartei binnen vier Wochen ab der Verlautbarung des amtlichen Endergebnisses (gestern, 17. Oktober) beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einbringen.
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