Asylwerber in Haft
Chronologie: Zwischenfälle in Schubhaft
14.09.2009
Hungerstreik, Selbstmord oder "eskalierten Amtshandlungen" der Polizei.
Hungerstreik, Selbstmord oder "eskalierten Amtshandlungen" der Polizei - in Österreich haben sich in der Vergangenheit immer wieder Zwischen- und Todesfälle von Schubhäftlingen oder Asylwerbern in Haft ereignet. Im Folgenden die spektakulärsten Fälle in einer chronologischen Abhandlung:
14. September 2009: Ein indischer Schubhäftling stirbt nach einem Hungerstreik im Wiener Polizei-Anhaltezentrum (PAZ) Hernalser Gürtel. Der 20-jährige Gaganpreet Singh K. hat sich seit 4. August in Schubhaft befunden und ist drei Tage nach seiner Einlieferung in Hungerstreik getreten. Eine Obduktion soll den Zusammenhang zwischen Hungerstreik und Todesursache klären.
25. Dezember 2006: Im Linzer Polizei-Anhaltezentrum will sich ein - nach eigenen Angaben aus Nordafrika stammender - Schubhäftling das Leben nehmen. Der damals 36-Jährige versuchte sich mit seinen Schuhbändern zu strangulieren. Ein Beamter entdeckte das Vorhaben beim Zellenkontrollrundgang, das Leben des Häftlings konnte gerettet werden. Ausschlaggebend für die Tat dürfte ein negatives Asylverfahrungen und das damit verbundene Aufenthaltsverbot für Österreich gewesen sein.
7. April 2006: Der Schubhäftling Bakary J. wird bei einem Polizeieinsatz in einer Lagerhalle in Wien-Leopoldstadt von Beamten misshandelt und schwer verletzt. Zu der Misshandlung kommt es nach seiner gescheiterten Abschiebung. Vier WEGA-Beamte werden Ende August zu mehrmonatigen bedingten Haftstrafen verurteilt. Sie dürfen weiter Polizeidienst verrichten, allerdings nur im Innendienst.
4. Oktober 2005: Ein 18-jähriger afrikanischer Schubhäftling, der sich seit 28. September in Hungerstreik befunden hatte, stirbt im Anhaltezentrum der Bundespolizeidirektion Linz. Der Verstorbene habe an einer erbbedingten Anomalie im Blutfarbstoff gelitten, die im Zusammenwirken mit Flüssigkeits- und Kalorienmangel eine Verklumpung des Bluts und schließlich ein Herz-Kreislauf-Versagen verursacht habe, hieß es im Obduktionsergebnis. Der Häftling war in Wien wegen eines Drogendelikts verurteilt und im September aus der Haft bedingt entlassen worden. Da er seine Identität nicht bekanntgab, wurde er in Schubhaft genommen und aus Platzgründen nach Linz überstellt.
13. August 2005: Ein 34-jähriger Nigerianer richtet im Polizeigefangenenhaus Hernals eine Bluttat an, bei der ein aus Polen stammender Schubhäftling getötet und zwei weitere Insassen verletzt werden. Aufgrund eines Aufenthaltsverbots war der Mann am 2. Mai 2005 in Schubhaft genommen worden. Er teilte sich mit Polen, Chilenen und Moldawiern eine Acht-Mann-Zelle. Im Juli trat der Häftling zumindest vorübergehend in den Hungerstreik. Anfang 2006 wurde der Nigerianer rechtskräftig in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
22. Februar 2005: Im Wiener Polizeigefangenenhaus Hernalser Gürtel nimmt sich ein Algerier in Schubhaft das Leben. Der Mann hat sich in seiner Zelle erhängt, zuvor war er in Hungerstreik getreten.
3. August 2002: Ein 30-jähriger Schubhäftling aus Osteuropa - vermutlich aus Armenien - wird im Verwaltungsarrest Bludenz tot in seiner Zelle entdeckt. Der Mann ist laut Obduktionsbericht an einer Lungenembolie gestorben. Der Flüchtling konnte nicht in seine Heimat gebracht werden, weil er sich weigerte, Namen und Herkunftsland zu nennen.
3. Mai 2000: Ein nigerianischer Häftling wird gegen 3.00 Uhr tot an einem Tisch sitzend in seiner Zelle gefunden. Der leblose 26-jährigen Richard Ibekwe, der in Österreich unter dem Namen Richard Peter Weah um Asyl angesucht haben soll, wird bei einem routinemäßigen Kontrollgang von einem Wachebeamten entdeckt. Mehrere Augenzeugen hätten festgestellt, dass Ibekwe bei seiner Verhaftung am 29. April von der Polizei geschlagen worden sei.
1. Mai 1999: Hohe Wellen schlägt der Fall des nigerianischen Schubhäftlings Marcus Omofuma, der auf dem Flug nach Sofia in Polizeigewahrsam stirbt. Die drei den 25-Jährigen begleitenden Fremdenpolizisten hatten ihn laut Zeugen in der Maschine gefesselt und geknebelt. Das Gericht in Korneuburg stellte in seinem Urteil knapp drei Jahre später den Erstickungstod fest und verurteilte die Polizisten wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen.