Firmenförderung

Comeback-Scheck für Langzeitarbeitslose

25.09.2007

Firmen, die Langzeitarbeitslose mit "Comeback-Scheck" beschäftigen, bekommen Teile des Lohns ersetzt.

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Das Arbeitsmarktservice stellt ab sofort einen "Comeback-Scheck" für ältere Arbeitslose und Langzeitarbeitslose aus. Mit dem Gutschein können Arbeitgeber im Extremfall zwei Jahre lang bis zu zwei Drittel des Bruttolohns des Geförderten (plus Arbeitgeberanteil) ersetzt bekommen.

ÖVP-Arbeitsminister Martin Bartenstein und AMS-Vorstand Johannes Kopf haben das Instrument am Dienstag vorgestellt.

Gute Visitenkarte
Mit dem Comeback-Gutschein als Teil der Eingliederungsbeihilfe kann den Firmen die Förderwürdigkeit des Bewerbers demonstriert werden, sagte Bartenstein. Die Eingliederungsbeihilfe, die 2006 für 30.600 Personen ausgeschüttet wurde, gehöre zu den erfolgreichsten AMS-Subventionen der vergangenen Jahre. 2002 waren erst 17.000 Jobs auf diese Wiese gefördert worden.

Gekostet hat die Eingliederungsbeihilfe im Vorjahr 96 Mio. Euro, für heuer steht etwa die gleiche Summe zur Verfügung.

Damit sind 2006 pro Begünstigtem durchschnittlich 3.000 Euro ausbezahlt worden, "das entspricht über eine sechsmonatige Einschulungsperiode rund einem Drittel des Gehalts", skizzierte Kopf einen durchschnittlichen Fall. Höhe und Länge der konkreten Subvention würden in jedem Einzelfall zwischen AMS und Unternehmen vereinbart.

Erhebungen hätten ergeben, dass sich nach einem Jahr noch 57 Prozent der betreffenden Arbeitnehmer im Unternehmen befänden. Wegen der individuellen Vereinbarungen mit dem AMS könne größeren Mitnahmeversuchen durch Unternehmen ein Riegel vorgeschoben werden.

Wer bekommt Comeback-Scheck
Gefördert wird ein Arbeitsverhältnis mit Arbeitslosen ab 45 (Frauen) bzw. 50 Jahren (Männer) sowie mit Langzeitarbeitslosen und Personen, die - etwa wegen Betreuungspflichten - akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind. Knapp die Hälfte der bisherigen Eingliederungs-Subventionen flossen in Jobs von 25- bis 45-Jährigen. Förderungswürdig sind prinzipiell alle privaten Arbeitgeber.

AMS, Parteien, "Radikale Vereine" und der Bund können keine Eingliederungsbeihilfe geltend machen.

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