Alle Infos zu den angekündigten Maßnahmen

Corona-Sperren: Alle Ausnahmen für Geschäfte & Gastronomie

13.03.2020

Alles, was Sie über die Einschränkungen in der Gastronomie und dem Handels- und Dienstleistungsbereich wissen müssen.

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© ZOOM.Tirol
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Österreichweit. Veranstaltungen wurden bereits abgesagt, auch Museen bleiben geschlossen – ab Montag wird das soziale Leben weiter auf ein Minimum reduziert: Wie jetzt offiziell bestätigt worden ist, werden Gasthäusern, Restaurants und Bars ab Montag nur noch bis 15 Uhr geöffnet sein. Zahlreiche Geschäfts werden ebenfalls geschlossen bleiben. Wie lange diese Maßnahmen andauern sollen, ist noch nicht bekannt. Mit einer Dauer von mindestens zwei Wochen ist zu rechnen.
 
Es besteht aber absolut kein Grund zu Hamsterkäufen: Kritische Infrastruktur wie Banken, Supermärkte, Apotheken bleiben auf alle Fälle geöffnet. Es wird weiter Lebensmittel, Drogerieprodukte oder auch Tiernahrung zu kaufen geben, die Bundesregierung will keinesfalls ein Chaos provozieren.
 
 
Gerüchte über ein Ausgeh-Verbot, um „die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren", werden von der Bundesregierung mit Vehemenz dementiert: Das sei "Fake", das sei "nicht geplant".
 

Beschränkungen in der Gastronomie ab 15 Uhr

 

Die von der Regierung angekündigten Maßnahmen im Gastgewerbe umfassen folgende Gastgewerbe:

 
  • Gasthaus, Gasthof, Hotel, Rasthaus, mit Ausnahme der Gästebeherbergung
  • Restaurant, Speisehaus, Bierstube, Branntweinstube, Weinstube, Eisdiele/Eissalon
  • Cafe, Cafe-Restaurant, Kaffeehaus, Tanzcafe     
  • Bar, Diskothek, Nachtklub (Betrieb mit varieteartigen Darbietungen oder Animierlokal, jeweils ohne Publikumstanz)         
  • Buffet, Cafe-Konditorei, Espresso und alle übrigen Gastgewerbebetriebe    
Für die bloße Gästebeherbergung ist keine Sperrzeit festgelegt. Die Verabreichung von Speisen ist dort erlaubt. Lieferservice ohne Kundenverkehr im Geschäftslokal soll möglich sein.
 
 

Einschränkung des Kundenverkehrs im Handels- und Dienstleistungsbereich

 
Der Kundenverkehr in Geschäftslokalen im Handels- und Dienstleistungsbereich (nicht erfasst ist der produzierende Bereich) ist aufgrund der damit verbundenen Weiterverbreitung des Coronavirus einzustellen. Davon ausgenommen sind Handels- und Dienstleistungen zur Sicherstellung von Leben und Gesundheit.
 

Die Ausnahmen umfasst sind insbesondere Bereiche:

 
  • Lebensmittelhandel
  • Drogerien
  • Apotheken
  • Medizinische Produkte und Heilbehelfe
  • Gesundheits- und Pflegedienstleistungen
  • Verkauf von Tierfutter
  • Agrarhandel
  • Tankstellen
  • Sicherheits- und Notfallprodukte & Wartung
  • Banken
  • Post & Telekommunikation
  • Lieferdienste
  • Reinigung / Hygiene
  • Öffentlicher Verkehr
  • Trafiken & Zeitungskioske
  • Wartung kritische Infrastruktur
  • Notfall-Dienstleistungen
 
 
Sollten die Erkrankungen 10.000 Fälle erreichen, gibt es für Österreich Shutdown-Notfallpläne, wie sie bereits in Italien gelebt werden.
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