Heimliche Impfung

Nach Impf-Sager: Kickl verliert Klage gegen Rosam

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FPÖ-Chef Herbert Kickl hat eine Klage gegen den PR-Berater Wolfgang Rosam wegen einer von diesem in den Raum gestellten heimlichen Corona-Impfung verloren.   

Konkret ging es um einen Auftritt Rosams auf oe24.TV im Herbst 2021, bei dem er Gerüchte wiedergab, der FPÖ-Chef könnte entgegen seinen eigenen Angaben bereits gegen COVID-19 geimpft sein. Rosam hatte auf Sendung gemeint, dass ihm ein Gerücht über Kickl zu Ohren gekommen sei: "Es gibt ja ganz böse Zungen, muss ich aufpassen, was ich jetzt sage. Ich sage jetzt nicht, dass es so ist, aber ich habe gehört, er wäre schon geimpft." Kickl konterte darauf mit einem öffentlich präsentierten negativen Antikörpertest - und der Klage wegen ehrenrühriger und kreditschädigender Aussagen. 

Bereits im Sommer 2022  wies das Handelsgericht Wien das Begehren Kickls auf Unterlassung und Widerruf ab. "Politiker müssen einen höheren Grad an Toleranz zeigen, besonders wenn sie selbst öffentliche Äußerungen tätigen, die geeignet sind, Kritik auf sich zu ziehen", hieß es im Urteil.  

Erneute Niederlage

Diese Niederlage wollte der FPÖ-Chef nicht auf sich sitzen lassen und bekämpfte das Urteil. Wie der "Falter" berichtet, verlor Kickl nun aber auch vor dem Oberlandesgericht Wien auf . "Im Hinblick auf das zum damaligen Zeitpunkt in der Öffentlichkeit gegebene große Interesse an der Haltung von Politikern zum Thema ,COVID-Impfung' lag ein berechtigtes Interesse an der inkriminierten Äußerung vor", heißt es in der Entscheidung des OLG. 

Kickl muss Rosam nun die Verfahrenskosten in der Höhe von 2.354,44 Euro ersetzen. 

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