Es ist schon fast fix: Jeder der 4,2 Mio. Erwerbstätigen wird im Schnitt mit 1.000 € entlastet.
Die Steuerreform geht ins Finale, SPÖ und ÖVP haben am Donnerstag die letzte Verhandlungsrunde. Am Freitag werden die Details präsentiert. oe24 hat schon jetzt die wichtigsten Details zur Steuerreform!
Entlastungsvolumen: 4,9 Milliarden Euro
Fix ist: Die Lohnsteuern werden ordentlich gesenkt
. 4,9 Milliarden Euro fließen in die Lohnsteuersenkung, 100 Millionen Euro gibt es extra für Familien.
25% Eingangssteuersatz
Der Eingangssteuersatz sinkt bis 18.000 Euro Brutto-Jahresgehalt von 36,5% auf 25%.
Fix ist auch: Reform tritt
am 1. Jänner 2016 in Kraft
Somit winkt jedem der
4,2 Mio. Erwerbstätigen im Schnitt eine Entlastung von etwa 1.000 € pro Jahr – und das pünktlich am 1. Jänner 2016. Dann soll die Steuerreform in Kraft treten. ÖSTERREICH erfuhr aus Koalitionskreisen aber noch mehr: Demnach erhalten Bezieherinnen und Bezieher kleinerer Einkommen – etwa bei 1.400 € brutto im Monat – rund 400 € pro Jahr mehr. Bei 2.100 Euro im Monat läge die jährliche Entlastung schon bei 900 € und bei 3.000 Euro wären es dann 1.300 Euro im Jahr.
Bonus auch für Geringverdiener & Pensionisten
Profitieren sollen aber auch Pensionisten und Geringverdiener: Derzeit erhalten Einkommen unter 11.000 Euro im Jahr eine Negativsteuer von 110 Euro im Jahr. Der Bonus soll auf 290 Euro steigen. Bezieher einer Mindestpension erhalten 110 Euro mehr pro Jahr.
Wer bezahlt das Ganze?
Ein großer Teil soll aus der Betrugsbekämpfung kommen: 1,9 Milliarden Euro. 1 Milliarde Euro soll durch eine Verwaltungsreform eingespart werden. Durch die Steuerreform soll die zusätzliche Kaufkraft dem Staat bis zu 850 Millionen Euro im Jahr bringen.
Dazu kommen folgende Steuererhöhungen und "Reichensteuern light":
Kapitalertragssteuer
Die KESt liegt derzeit bei 25 %. Um "Reiche" zur Kasse zu bitten, ist von einer Anhebung der KESt nur auf Dividenden (nicht auf Sparbücher!) auf 27,5 bis 30 Prozent die Rede. Das wünscht sich die SPÖ. Ein Prozentpunkt mehr bringt 100 Mio. €.
Spitzensteuersatz
Steigt dann mit: Verfassungsrechtlich ist die KESt mit dem Spitzensteuersatz (derzeit 50 %verbunden). Steigt die KEST auf 27,5 %, steigt der Spitzensteuersatz auf 55 %. Der wird dann aber nur noch für sehr wenige Einkommen - etwa erst ab einer Million Euro fällig.
Grunderwerbs-Steuer
Es wird auch eine Erhöhung der Grunderwerbssteuer für vererbte und verschenkte Immobilien geben. Das wird eine "Schenkungs- und Erbschaftssteuer light". Sie gilt künftig bei allen "unentgeltlichen Übertragungen". Wer ein Haus erbt oder geschenkt bekommt, zahlt jetzt 3,5% (2% bei Verwandten) vom dreifachen Einheitswert des Grundstücks. Künftig soll die Steuer vom (viel höheren) Verkehrswert berechnet werden.
Mehrwertsteuer
Um die Mehrwertsteuer-Erhöhung wird heute Abend noch gefeilscht. Fix ausgenommen sind Lebensmittel, Medikamente und Gastronomie. Gepokert wird derzeit um eine Erhöhung von derzeit 10% auf 12,5% für Blumen, Saatgut, Taxis, Antiquitäten und Tickets.