Das sind die wichtigsten Punkte des gemeinsamen Regierungsprogrammes von SPÖ und ÖVP.
Der neue Koalitionspakt listet auf, wie das Kabinett Faymann-Pröll regieren will: Es gibt viele Absichtserklärungen – und wenig Details. ÖSTERREICH bringt einen Auszug aus dem Koalitionsübereinkommen.
Das gesamte Regierungsprogramm hier zum Nachlesen
- Milliardenspritze für Schulen
„Bis 2018 werden im Rahmen des Schulinvestitionsprogrammes 1,664 Mrd. € investiert. Zusätzlich werden 380 Mio. € für behindertengerechte Infrastruktur bereitgestellt. Um die Bildungsreform in Österreich fortzusetzen, werden von 2009 bis 2013 811 Mio. € zusätzlich investiert.“ - Hochschulen. „Als langfristiges Ziel gilt es, den Budgetwert von 2 Prozent des BIP an öffentlichen und privaten Ausgaben für den tertiären Bildungssektor anzustreben.“
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- „Geplante Verbesserungen bei der Elternteilzeit (gemeinsam mit den Sozialpartnern), Pflegefreistellung, Wiedereinstieg für Eltern etc. Erweiterung des Angebotes der Kinderbetreuungseinrichtungen (Ganztagsbetreuung, weniger Schließtage, Verlängerung der täglichen Betreuungszeiten.
- Gratis-Kindergartenjahr. „Das letzte Kindergartenjahr wird in Kooperation mit den Ländern vormittags für die fünfjährigen Kinder verpflichtend und für die Eltern beitragsfrei. Für die Umsetzung sind Bundesmittel von jährlich 70 Mio. € vorgesehen. Ziel ist die Heranführung der Kinder an die Schulreife.“
- Papamonat. „Ziel ist es, gemeinsam mit den Sozialpartnern Modelle zu entwickeln, um die Väter in die Betreuung ihrer Kinder einzubeziehen. Die dafür notwendigen arbeits- und sozialrechtlichen sowie finanziellen Absicherungen gilt es auszuarbeiten.“
- Einkommensabhängiges Kindergeld: „Weiterentwicklung des Kindergeldes durch Schaffung einkommensabhängiger Faktoren.“
Steuerreform mit 2009
„Deutliche Entlastung des Mittelstandes.
Gesamtvolumen: 2,7 Mrd. €, davon fließen 2,2 Mrd. € in die Senkung der Lohn-
und Einkommenssteuer und 500 Mio. € in die Entlastung der Familien (Frei-
und Absetzbeträge sowie Direktzahlungen). Anhebung der Steuerfreigrenze,
Senkung der beiden unteren Steuertarife, Anhebung der Grenze für
Höchststeuersatz.“
Konjunkturpaket 1
2009 bis 2012 jährlich 1 Milliarde € für den
Mittelstand. „700 Mio. € für zusätzliche Bahninvestitionen, vor allem
Sanierung – hilft den mittelständischen Unternehmen in der Bauwirtschaft;
Mittelstandsfonds; mehr Geld aus dem KMU-Förderprogramm der Europäischen
Investitionsbank und aus dem Europäischen Investitionsfonds; höhere
Haftungen des Bundes für KMUs; höhere Bausparförderung.“
Konjunkturpaket 2
- 1,9 Mrd. € für Investitionen in den Jahren 2009–2010. „Investitionsanreize für Unternehmen in Form einer vorzeitigen Abschreibung im Ausmaß von 570 Mill. € ;Projekte der Bundesimmobiliengesellschaft um 850 Mrd. € werden vorgezogen; mehr Mittel (50 Mio. €) für Forschung und Entwicklung; zusätzliche 100 Millionen € für thermische Sanierungen; Förderung regionaler Beschäftigungsprogramme (75 Mio. €).“
- Intensivierung der Arbeitsmarktpolitik durch Aktivierung des Arbeitskräftepotenzials und des Arbeitsmarktes, z. B. durch „Aufstockung der AMS-Fachkräfteausbildung, neue Programme, neue Strategien zur Integration in den Arbeitsmarkt, Erhöhung der Beschäftigungschancen für ältere Arbeitnehmer, Sicherung der Jugendbeschäftigung (Jugendbeschäftigungspaket 2008).“
- Arbeitnehmerfreizügigkeit: „Einigung über die Ausschöpfung der Übergangsfristen für die neuen EU-Mitgliedsstaaten. Bundesregierung tritt für europäische Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping ein.“
- Änderungen im Pensionssystem nur in politischem Konsens. „Die Gestaltung des Pensionssystems bleibt Aufgabe der Politik – keine automatisierten Anpassungen. Verankerung eines ,Diskriminierungsverbotes aufgrund des Alters' in der Bundesverfassung.“
Bekenntnis zur Europäischen Union
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„Grundsätzlich setzt sich die Bundesregierung zum Ziel, die EU noch demokratischer, transparenter, sozialer, bürgernäher, handlungsfähiger zu gestalten. Österreich wird grundsätzlich für europaweite Volksabstimmungen eintreten.“ - Volksabstimmungen. „Hinsichtlich nationaler Volksabstimmungen verpflichten sich beide Koalitionsparteien, einen auf die Durchführung einer Volksabstimmung gerichteten parlamentarischen Antrag bzw. ein solches Verlangen von Mitgliedern des Nationalrates oder Bundesrates (...) nicht gegen den Willen der jeweils anderen Koalitionspartei zu stellen oder zu unterstützen. Für den Fall, dass eine Partei die andere bei Gesetzesbeschlüssen, Beschlussfassungen über Volksabstimmungen, Anträgen auf Volksbegehren oder sonstigen parlamentarischen Beschlüssen überstimmt, verpflichten sich die Koalitionspartner, gemeinsam einen Neuwahlantrag zu beschließen.“
Die Entwicklung zu einer „Zwei-Klassen-Medizin“ ist zu verhindern
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„Das Gesundheitssystem ist solidarisch zu finanzieren. Gesundheitsförderung und Prävention werden ausgebaut, nationale Gesundheitsziele vereinbart. Die Bundesregierung bekennt sich zur im System der Selbstverwaltung geführten Sozialversicherung. Bei der Weiterentwicklung des Gesundheitssystems ist auf die Interessen bzw. den Bedarf der PatientInnen einzugehen. Schaffung einer sektorenübergreifenden Zuständigkeit der Patientenanwaltschaften. Frauengesundheit als strategischer Schwerpunkt in der Weiterentwicklung des Gesundheitssystems. Für sämtliche Leistungsanbieter ist ein Qualitätsmanagement vorzusehen – sowie Systeme der Qualitätskontrolle.“
Neuregelung des Humanitären Aufenthalts und genaue Regelungen zu Zuwanderung und Integration. „Zuwanderung muss sich an den Interessen Österreichs orientieren und verlangt ein klares Bekenntnis zur österreichischen Verfassungs- und Rechtsordnung.“
- Neue Zuwanderungsregeln: „Entwicklung von Kriterien für eine „Rot-Weiß-Rot-Card“ mit den Sozialpartnern (Kenntnisse der deutschen Sprache/Unbescholtenheit/Festlegung der notwendigen Qualifikationen/Selbsterhaltungsfähigkeit/Voraussetzungen für befristeten- /unbefristeten Aufenthalt sowie die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes).“