Nun ausgearbeitet

Das ist die "Rot-Weiß-Rot-Card"

18.10.2010


Migranten können "Punkte" sammeln. Deutschkenntnisse wichtig.

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© Niesner
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Mit der im Regierungsprogramm vereinbarten "Rot-Weiß-Rot Card", die nun von den Sozialpartnern ausgearbeitet worden ist, soll ein "kriteriengeleitetes Zuwanderungssystem" für Bürger aus Nicht-EU-Ländern (sogenannten "Drittstaaten") geschaffen werden. Damit soll erreicht werden, dass künftig jene Personen zuwandern, die am heimischen Arbeitsmarkt gebraucht werden, die nötige Qualifikation mitbringen und Deutsch können. Die Rot-Weiß-Rot-Card soll die Niederlassungsverordnung ersetzen, die unter anderem Kontingente für Schlüsselkräfte, Familiennachzug und Saisonniers festlegt.

Im Konzept der Sozialpartner heißt es, die Arbeitsmigration aus Drittstaaten nach Österreich soll vor allem drei Zielgruppen ansprechen, nämlich besonders hoch qualifizierte Migranten ("international gefragte Top-Kräfte, Manager, High potentials"), qualifizierte Migranten mit Mangelberuf sowie qualifizierte Migranten, die ein Ersatzkraftverfahren durchlaufen (Das bedeutet, es muss gewährleistet sein, dass das Arbeitsmarktservice (AMS) einen von einem Unternehmen gemeldeten Fachkräftebedarf nicht mit im Inland Arbeitsuchenden abdecken kann).

Jüngere werden bevorzugt

Über ein Punktesystem, das im Detail noch ausgearbeitet werden muss, wird man in eine der Gruppen eingestuft. Die Kriterien für die drei Gruppen sind dabei unterschiedlich. Als besonders hoch qualifizierte Migranten gelten jene, die etwa eine entsprechende Ausbildung vorweisen können oder eine gehobene Managementposition innehaben (entweder mit Führungsverantwortung über 100 Personen oder Finanzverantwortung über einen "noch zu definierenden Millionenbetrag"), heißt es im Papier der Sozialpartner. Weitere Möglichkeiten, Punkte zu sammeln: Berufserfahrung, Sprachkenntnisse oder ein Studium in Österreich. Auch sollen jüngere Personen älteren gegenüber bevorzugt werden.

Arbeitsmarktbezogene Kriterien gibt es für die "Top-Gruppe" keine. Auch ein Arbeitsplatzangebot ist nicht erforderlich - die hoch qualifizierten Migranten können für ein Zeitfenster von sechs Monaten nach Österreich einreisen, "um hier eine adäquate Beschäftigung aufzunehmen". Der Familiennachzug (Ehegatten und Kinder) ist für diese sofort nach Arbeitsaufnahme möglich. Das Inkrafttreten der Regelung ist laut Sozialpartner-Papier zwischen 1. Jänner und 1. Mai 2011 geplant.

Andere Regelungen für Familiennachzug
Die zweite Gruppe - jene der qualifizierten Migranten mit Mangelberuf (vergleichbar mit Schlüsselkräften und Fachkräften) können ebenfalls über Qualifikation, Berufserfahrung und Sprachkenntnisse Punkte sammeln. Hier gibt es aber auch Arbeitsmarktbezogene Kriterien: So muss ein entsprechendes Arbeitsplatzangebot vorhanden sein, es muss sich um einen Mangelberuf handeln (diese sollen über eine Verordnung definiert werden). Außerdem ist ein Mindestentgelt, nämlich die Zahlung des Kollektivvertraglohns (KV) der jeweiligen Branche Pflicht (gibt es keinen Kollektivvertrag, ist "Vergleichbares" heranzuziehen). Der Familiennachzug ist hier anders als in der Top-Gruppe geregelt, Anrecht darauf besteht erst drei Monate nach Arbeitsaufnahme. Bewilligungen sollen ab Mai 2012 möglich sein, so das Papier.

Für die dritte Gruppe sieht der Sozialpartner-Entwurf ähnliche Voraussetzungen vor wie für jene mit Mangelberuf. Allerdings ist hier ein "Ersatzkraftverfahren" Voraussetzung und auch das Mindestentgelt ist strenger geregelt: Es gilt der KV, allerdings ist für Personen bis 30 Jahre ein Mindestentgelt von 2.055 Euro vorgesehen (50 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage), für alle darüber 2.466 Euro (60 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage).

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