Wichtigsten Begriffe

Das Lehrer-Dienstrecht in Kurzform

06.10.2009

Kurze Erläuterungen der wichtigsten Begriffe in der Debatte.

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In der Diskussion um ein neues Lehrer-Dienstrecht schwirren zahlreiche Schlagworte wie "Bundeslehrer", "Landeslehrer", "Lehrverpflichtung" oder "Verflachung der Gehaltskurve" umher. Im Anschluss kurze Erläuterungen der wichtigsten Begriffe.

  • BUNDESLEHRER-LANDESLEHRER:
    Bundeslehrer (AHS, berufsbildende mittlere und höhere Schulen) unterstehen dem Bund und werden direkt von ihm bezahlt. Landeslehrer (v.a. Volks-, Haupt-, Sonder-, Polytechnische Schule) unterstehen den Ländern; ihr Gehalt, das rund 15 Prozent unter dem der Bundeslehrer liegt, wird über den Finanzausgleich indirekt aber ebenfalls vom Bund bezahlt. Während das Dienstrecht der Landeslehrer im Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz (LDG) geregelt ist, verfügen Bundeslehrer über kein einheitliches Dienstrechts-Gesetz. Für sie gelten das Beamten- bzw. Vertragsbedienstetenrecht sowie einzelne Rechtsvorschriften. Unterschiede gibt es auch bei Aus- und Fortbildung: Landeslehrer werden an den Pädagogischen Hochschulen (PH) ausgebildet, für sie gilt eine Fortbildungspflicht von 15 Stunden pro Jahr. Bundeslehrer müssen ein Lehramtsstudium an einer Uni absolvieren, Fortbildung ist bei ihnen lediglich als "allgemeine Dienstpflicht" festgeschrieben.
  • UNTERRICHTSVERPFLICHTUNG:
    Während bei den Landeslehrern das LDG eine Normarbeitszeit von 1.776 Stunden pro Jahr für Unterricht bzw. für die Vor- und Nachbereitung vorsieht (720 bis 792 Stunden bzw. 600 bis 660 Stunden), ist bei den Bundeslehrern lediglich die Lehrverpflichtung pro Woche festgelegt. Diese Zeit im Klassenzimmer liegt je nach Fach zwischen 18 und 22 Wochenstunden, dazu kommt die nicht in Stunden vorgegebene Vor- und Nachbereitung des Unterrichts.
  • GEHALTSKURVE:
    Derzeit gibt es je nach Lehrergruppe zwischen 17 und 19 Gehaltsstufen. Nach jeweils zwei Jahren rücken die Pädagogen in die nächste Stufe vor. Ein AHS-Lehrer steigt etwa derzeit mit rund 2.100 Euro (Vertragslehrer) ein, in der höchsten Gehaltsstufe erhält er rund 4.900 Euro (Vertragslehrer) bzw. 5.000 Euro (pragmatisierter Lehrer). Ein Pflichtschullehrer verdient in der ersten Gehaltsstufe rund 1.900 Euro (Vertragslehrer), maximal kann er auf 4.300 Euro (Vertragslehrer) bzw. 4.000 Euro (pragmatisiert) kommen. Erklärtes Ziel der Regierung ist es, die Gehaltskurve zu verflachen, also höhere Einstiegsgehälter zu schaffen, die dann aber seltener bzw. langsamer ansteigen.
  • PERSONALVERTRETUNG und GEWERKSCHAFT:
    Sowohl die Lehrergewerkschaften als auch die Personalvertretungen werden derzeit von den Christgewerkschaftern dominiert. Eine einheitliche Lehrer-Gewerkschaft gibt es zwar nicht - mit den Vertretungen für AHS-Lehrer, Lehrer an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS), Pflichtschullehrer, Berufsschullehrer sowie Landwirtschaftslehrer existieren sogar fünf Gruppen -, in den wesentlichen Fragen sind sich die Standesvertreter aber einig. Größte Gruppe sind die Pflichtschullehrer. Der Verhandlungsbeginn für ein neues Dienstrecht soll erst nach den Personalvertretungs- bzw. Gewerkschaftswahlen Ende November erfolgen.
  • LEHRERMANGEL oder -ÜBERSCHUSS:
    War in den vergangenen Jahren immer wieder von Wartelisten für angehende Pädagogen zu lesen, ist in den kommenden Jahren eher mit einem Mangel zu rechnen. Eine genaue Prognose ist aber schwierig: Zwischen 2013 und 2025 geht einerseits die Hälfte aller derzeit im Dienst stehenden Lehrer in Pension. Umgekehrt steigen die Studienanfängerzahlen an den Pädagogischen Hochschulen stark an, gegenüber dem Vorjahr haben sie sich beinahe verdoppelt. Außerdem ist unklar, wie hoch die Lehrverpflichtung in einem neuen Dienstrecht ist, wie sich die Schülerzahlen mittel- und langfristig entwickeln und wie stark etwa Ganztagsschulformen angenommen werden.

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