Geplante Verordnung

Das sieht das EU-Renaturierungsgesetz vor

16.06.2024

Mit ihrer Ankündigung, dem EU-Renaturierungsgesetz zustimmen zu wollen, löste Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) einen heftigen Koalitionsstreit aus. Was die geplante EU-Verordnung überhaupt vorsieht, lesen Sie hier. 

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Im Prinzip haben sich die EU-Staaten (Rat) und das Europaparlament bereits auf einen Kompromiss beim EU-Renaturierungsgesetz geeinigt. Dieser sieht vor, dass künftig mehr Wälder aufgeforstet, Moore wiedervernässt und Flüsse in ihren natürlichen Zustand versetzt werden sollen. Konkret sieht die Verordnung vor, dass bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU und bis 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme wiederhergestellt sind. 

Dieses Vorhaben soll mit einigen Unterzielen erreicht werden. So sieht das Renaturierungsgesetz etwa vor, dass alle Mitgliedsstaaten bis 2030 mindestens 30 Prozent der Lebensräume, für die die neuen Vorschriften gelten - also Wälder, Feuchtgebiete, Flüsse oder Seen - von schlechten in guten Zustand versetzen. Bis 2040 sollen es dann 60 Prozent sein, bis 2050 sogar 90. 

Das EU-Renaturierungsgesetz ist ein zentraler Teil des europäischen "European Green Deals".

EU-Parlament segnete Kompromiss bereits ab 

Ende Februar segnete das Europaparlament den Kompromiss beim EU-Renaturierungsgesetz ab. Damit fehlte nur mehr die formale Zustimmung der EU-Staaten, damit die Verordnung in Kraft treten kann. Mehrere Länder kündigten aber an, gegen den Kompromiss zu stimmen bzw. sich zu enthalten.

Schlussendlich ging die nötige qualifizierte Mehrheit (mindestens 15 von 27 Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der Bevölkerung abbilden) verloren. Gewesslers Ankündigung, der Verordnung zustimmen zu wollen, sollte es am Montag zu einer Abstimmung kommen, könnte das Blatt nun wieder wenden und für die nötige qualifizierte Mehrheit sorgen. 

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