Liste ist fertig
Das sind die "5-Euro-Jobs" für Flüchtlinge
28.10.2016Asylwerber dürfen in 32 Berufen etwas dazu verdienen – wie viel ist allerdings noch stritti.
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„Nach langem Ringen“, wie Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) sagt, einigte sich die Regierung nun auf eine Liste jener Jobs, für die Asylwerber herangezogen werden dürfen (s. Kasten). Sie beschränkt sich auf gemeinnützige Tätigkeiten, die nicht auf Dauer ausgerichtet sein dürfen. Darunter fallen etwa Schneeräumung, Schülerlotsendienste oder Mithilfe bei der Krötenwanderung.
Sobotka will 2,50-€-Lohn, SPÖ hält das für "obszön"
Die Auflistung der Jobs stößt auf durchwegs positive Reaktionen – etwa bei Gemeinden und bei den Grünen. Gn – gestritten wird allerdings noch um den Lohn, den Asylwerber dafür erhalten sollen. Für Sobotka sind die ursprünglich angedachten fünf Euro pro Stunde viel zu hoch gegriffen – er schlägt einen Lohn von 2,50 Euro vor. Die SPÖ hält das für „obszön“.
Noch liegt das in der Hand der Gemeinden. Maximal darf ein Asylwerber aber 110 Euro pro Monat zur Grundversorgung dazu verdienen.
Für Muchitsch auch gar keine Entlohnung denkbar
Anders sieht das der rote Gewerkschafter Josef Muchitsch: Geht es nach dem SPÖ-Politiker, sollen Flüchtlinge für gemeinnützigen Tätigkeiten entweder gar keine Entlohnung zusätzlich erhalten oder aber „den gleichen Stundenlohn wie jeder andere in dem Beruf auch“, sagt er gegenüber ÖSTERREICH.
Die komplette Liste der Tätigkeiten:
- Verwaltung: Asylwerber dürfen etwa bei der Administration (z. B. Botendienste) unterstützen oder Veranstaltungen und Flohmärkte mitorganisieren.
- Landschaftspflege: Betreuung von Park-, Sportanlagen, Schwimmbädern und Spielplätzen sowie Straßenreinigung. Auch im Naturschutz können Asylwerber tätig sein, z. B. Mithilfe bei der Krötenwanderung. Schneeräumungen und Friedhofspflege zählen auch dazu.
- Soziales: In Pensionistenklubs können Asylwerber etwa „ein Hochbeet anlegen“ oder, in Sozialbetreuungseinrichtungen Zimmerpflanzen betreuen. Vorgesehen ist auch Unterstützung bei Dolmetsch-Bedarf in Schulen sowie Schülerlotsendienste. In Kindergärten zählen Hilfstätigkeiten wie Küchenreinigung dazu. Flüchtlinge mit einschlägiger Qualifikation dürfen in Kinder- und Jugendfürsorge mithelfen.
- Gesundheit: Asylwerber aus Gesundheitsberufen dürfen in Spitälern mithelfen oder Internet-Recherchen durchführen.
- Umwelt: Flüchtlinge können bei Sperrmüllaktionen oder bei der Wildtierpflege helfen. Zudem sind Hilfstätigkeiten in der Tierpflege in öffentlichen Tierheimen vorgesehen.
- Kultur: Hilfstätigkeiten in Theatern oder Stadtbüchereien sowie Archiven. Zum Beispiel: historische Fotografien ordnen, scannen und ein elektronisches Fotoalbum gestalten.
- Freizeiteinrichtung: Darunter fällt etwa Unterstützung der Pflege von öffentlichen Sportplätzen oder Unterstützung in öffentlichen Bädern.
- Sonstige: Hilfe bei kleineren Übersiedelungen in Gemeinden.