Das Unternehmer- und Arbeitsmarktpaket

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Von Bildungsteilzeit bis GmbH neu: Alle Infos auf einen Blick.

JUNGUNTERNEHMER

Insgesamt werden in den nächsten Jahren 110 Mio. Euro für österreichische Gründer mobilisiert. Der Gründerfonds stellt jungen Unternehmen, die nicht ausreichend über Bankkredite verfügen, Kapital von rund 10 Mio. Euro pro Jahr bereit. Er soll bis zu zehn Jahre im Unternehmen bleiben, ehe der Anteil ans Unternehmen verkauft oder im Zuge eines Gesamtverkaufs veräußert wird. Der Business Angel Fund bietet unter Beteiligung Privater 15 Mio. Euro pro Jahr und soll auch zusätzliches Know-how liefern.

GMBH NEU

Bei GmbH-Gründungen wird das Mindeststammkapital von 35.000 auf 10.000 Euro herabgesetzt. Die Mindest-KöSt sinkt von 1.750 auf 500 Euro pro Jahr. Abgeschafft wird die "Gründungsanzeige" in der "Wiener Zeitung ".

SCHWELLENWERTVERORDNUNG

Die eigentlich mit Jahresende auslaufende Schwellenwertverordnung wird verlängert. Damit können Aufträge im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich bis zu einem Wert von 100.000 Euro statt wie früher nur bis zu 50.000 Euro direkt an geeignete Unternehmen vergeben werden, was eine Beschleunigung des Vergabe-Vorgangs bringt.

KRANKEN- UND WOCHENGELD

Selbstständige können künftig Krankengeld beziehen. Voraussetzung ist, dass im Betrieb weniger als 25 Personen beschäftigt sind. Anspruch darauf besteht ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit mit einer Dauer von bis zu 20 Wochen. Die Unterstützung beträgt rund 27 Euro pro Tag, der Betrag wird jährlich valorisiert. Ferner gibt es bei einer freiwilligen Selbstversicherung schon ab dem dritten Tag der Krankheit (für einen Euro/Tag) garantiert 27 Euro ausbezaht - diese dann zusätzlich, sobald das Krankengeld fällig ist.

Das Wochengeld für Selbstständige wird von derzeit täglich 26,97 Euro auf täglich 50 Euro als Pauschalbetrag angehoben.

BERUFSKRANKHEITEN

Die Liste der Berufskrankheiten wird erweitert: Künftig werden nicht nur durch Erschütterungen hervorgerufene Erkrankungen, sondern auch vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen erfasst. Weiters werden nicht erst Drucklähmungen der Nerven, sondern auch Druckschädigungen als Berufskrankheit gelten. Zudem werden chronische Erkrankungen der Sehnenscheiden, des Sehnengleitgewebes und der Sehnen- und Muskelansätze und Rhinopathie, eine Vorstufe des Asthma bronchiale, in die Berufskrankheitenliste aufgenommen.

NACHTSCHWERARBEIT

Berufsfeuerwehrleute, die Nachtarbeit zwischen 22 und 6 Uhr verrichten, werden in den Geltungsbereich des Nachtschwerarbeitsgesetzes aufgenommen, was unter anderem einen früheren Pensionsantritt ermöglichen kann.

JUGEND- UND LEHRLINGSCOACHING

Das bereits in Wien, Salzburg und der Steiermark erprobte Jugend-Coaching wird bundesweit ausgerollt. Im Wesentlichen nehmen sich hier Betreuer Jugendlicher ab der neunten Schulstufe an, die sich weder in Ausbildung befinden noch am Arbeitsmarkt tätig sind. Ebenfalls ein Ausbau geplant ist beim Lehrlingscoaching, das sich an Personen richtet, die in geförderten Maßnahmen wie zum Beispiel Implacementstiftungen auf die Lehrabschlussprüfung vorbereitet werden, oder die Lehre abgebrochen haben und diese nun beenden möchten. Für sie soll es die Möglichkeit geben, als ordentliche Schüler die Berufsschule zu besuchen und damit die gesamte duale Lehrausbildung erfolgreich abzuschließen.

FACHKRÄFTESTIPENDIUM

Nieder- und mittel-qualifzierten Arbeitnehmern und Arbeitslosen soll die Möglichkeit gegeben werden, sich über ein Fachkräftestipendium in Mangel- und Pflegeberufen ausbilden zu lassen. Voraussetzung ist, dass das AMS eine hohe Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Bildungsabschlusses sieht. Die Höhe des Stipendiums soll sich an der Ausgleichszulage orientieren, gewährt wird es für die gesamte Zeit der Ausbildung, maximal drei Jahre.

ERWACHSENEN-LEHRE

Erwachsenen soll die Möglichkeit einer Lehre erleichtert werden, indem sie sich nicht nur mit der Lehrlingsentschädigung bescheiden müssen. Funktionieren soll das im Wesentlichen über Motivation der Lehrherren. Betriebe, die zumindest Hilfsarbeiterlohn zahlen, sollen dafür eine erhöhte betriebliche Lehrstellenförderung erhalten - zwischen drei Monatsgehältern im ersten Lehrjahr und einem im dritten und vierten Lehrjahr.

BILDUNGSKARENZ

Wer in der Bildungskarenz ein Studium absolviert, wird künftig nach einem Semester einen Leistungsnachweis vorweisen müssen.

BILDUNGSTEILZEIT

Bildungsteilzeit soll es Arbeitnehmern ermöglichen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, um sich weiterzubilden. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens einem halben Jahr besteht und die Arbeit entweder um ein Viertel oder um die Hälfte der Normalarbeitszeit reduziert wird (mindestens zehn Stunden/Woche). Bei Reduktion auf 50 Prozent bekommt man Teilzeit-Weiterbildungsgeld in der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes (442 Euro monatlich), bei Reduktion um ein Viertel die Hälfte davon. Mindestdauer sind vier Monate, Höchstdauer zwei Jahre.
 

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