Suchtmittelgesetz
Dealer sollen künftig billiger davonkommen
16.10.2007
Die Novelle des Suchtmittelgesetzes ist justizintern umstritten - sie sieht geringere Strafen als derzeit für Straßenhändler vor.
Die Novelle des Suchtsmittelgesetzes hat in der Begutachtungsfrist eine Menge Kritik geerntet. Die Oberstaatsanwaltschaft befürchtet laut Ö1, dass kleine Drogenkonsumenten künftig strenger bestraft werden, dafür sollen Straßenhändler besser aussteigen. Datenschützer kritisieren, dass Süchtige nur gegen Verzicht auf die ärztliche Schweigepflicht eine Therapie bekommen sollen.
Straßendealer begünstigt
Laut Gesetzesentwurf soll der
klassische Straßenhändler künftig weniger streng bestraft werden,
kritisieren Staatsanwaltschaft und Oberstaatsanwaltschaft. Hat der Dealer -
wie in den meisten Fällen üblich - nur eine geringe Menge Drogen bei sich,
war er bisher mit einer Strafe von bis zu drei Jahren bedroht. Jetzt soll es
deutlich weniger sein.
Für die Anklagebehörden ist die Rücknahme des Strafrechts, die nicht Konsumenten, sondern Suchtgifthändler betrifft, nicht einsichtig und abzulehnen.
Mehr Strafen für Privatpersonen
Auf der anderen Seite sollen
die Menschen strenger bestraft werden, die im Freundes- und Bekanntenkreis
Suchtgifte in kleinen Mengen weitergeben oder verkaufen. Für die Ankläger
ebenfalls kurios, wenn gleichzeitig die professionellen Dealer geschont
werden.
Zugang zu Therapie erschwert
Weiters beinhaltet der Entwurf, dass
die Kosten für eine Therapie längstens zwei Jahre lang übernommen werden.
Damit wird es noch schwieriger, Drogenkranke dauerhaft in eine Therapie zu
bekommen, heißt es justizintern.
Dazu kommt, dass der Süchtige nur mehr dann eine Therapie bekommt, wenn er auf das Arztgeheimnis verzichtet. Weiters sollen alle Patienten zentral registriert werden. Datenschutzexperten befürchten eine weitgehende Überwachung der Patienten.