ORF-Gesetz
Debatte um vorgezogene Neuwahlen im ORF
05.11.2010
Die Geschäftsführung könnte früher als geplant neu gewählt werden.
Einen Tag, nachdem ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz den Abwahlantrag für Informationsdirektor Elmar Oberhauser eingebracht hat, ist auch die Debatte über vorgezogene Neuwahlen der ORF-Geschäftsführung voll in Gang gekommen. Die Vorsitzende des ORF-Stiftungsrates, Brigitte Kulovits-Rupp, sprach sich gegenüber der APA dafür aus, die Wahlen schon früher durchzuführen, die Geschäftsführung ihr Amt aber erst wie vorgesehen mit 1. Jänner 2012 antreten zu lassen. Damit wäre es laut Kulovits-Rupp auch möglich, die Wahl vorzuverlegen, ohne das ORF-Gesetz neu aufzuschnüren, wie sie sagte.
Stiftungsrat Franz Medwenitsch gegen vorgezogene Neuwahlen
"Die Rechtsunsicherheit wäre nicht besonders hoch", sagte Kulovits-Rupp. Voraussetzung für diesen Schritt sei aber ein "breiter politischer Konsens". Ein solcher ließ sich jedoch zumindest am Freitag noch nicht ausmachen. Der Leiter des ÖVP-Freundeskreises im ORF-Stiftungsrat, Franz Medwenitsch, vertritt die gegensätzliche Rechtsmeinung: "Eine vorgezogene Wahl bedarf der Verkürzung der Funktionsperiode und das kann nur der Gesetzgeber", so Medwenitsch. "Für Termin- und Fristenexperimente im Stiftungsrat" stehe er nicht zur Verfügung, betonte der bürgerliche Stiftungsrat. Der ORF brauche Stabilität und Rechtssicherheit "und sicher keine Wahl, die jeder anfechten kann".
Zentralbetriebsratsobmann Moser sieht Gesetzgeber am Zug
Zentralbetriebsratsobmann Gerhard Moser plädiert zwar ebenfalls für "rasche Neuwahlen der gesamten Geschäftsführung noch heuer oder spätestens zu Beginn des nächsten Jahres", die neuen vier Direktoren müssten aber ihre Ämter sofort antreten, forderte er. Für diese Vorverlegung wäre jedenfalls eine Änderung im ORF-Gesetz notwendig, wie er sagte: "Damit wären jetzt die Parteien am Zug, die sich ja derzeit so sehr um uns, den ORF sorgen. Mal sehen, wie groß die Sorge tatsächlich ist."
Generaldirektor Wrabetz spielt Ball an den Stiftungsrat weiter
ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz sieht die Entscheidung über vorgezogene Wahlen beim Stiftungsrat des Unternehmens: "Die Stiftungsratsvorsitzende möchte das Wahlprozedere in einem breiten Konsens festlegen. Wenn es breiten Konsens gibt, dann gibt es auch Argumente, die für eine frühere Wahl sprechen. Es ist aber nicht Sache der Geschäftsführung, hier initiativ zu werden."
Als Argument für eine solche mögliche Vorverlegung nannte Wrabetz die gesetzlich vorgegebenen "größeren Veränderungen in der Unternehmensstruktur", denn laut ORF-Gesetz gibt es ab der nächsten Geschäftsführungsperiode neben dem Generaldirektor nur mehr vier statt sechs Direktoren. Im Raum steht etwa die Zusammenlegung von Programm und Information zu einer Fernsehdirektion mit Kanalmanagern für ORF 1 und ORF 2. "Gewisse Übergangszeiten" und "möglichst frühe Entscheidungen" machten deshalb grundsätzlich Sinn, findet Wrabetz. Über eine mögliche eigene Kandidatur für den Posten des Generaldirektors möchte Wrabetz "nach wie vor nichts sagen".
ÖVP fordert weitere Änderungen im ORF-Gesetz - SPÖ dagegen
Die Debatte über Neuwahlen war losgegangen, als das Zerwürfnis von Wrabetz und Oberhauser darin gipfelte, dass der Generaldirektor seinem Infochef das Vertrauen entzog. Gesetzlich vorgesehen wäre die Neuwahl sechs Monate vor dem Antritt der neuen Geschäftsführung (1. Jänner 2012). Ob das Votum doch schon im Frühjahr erfolgen kann, könnte letztendlich die Politik entscheiden, die das ORF-Gesetz noch einmal aufschnüren könnte, um die Terminfrage neu zu regeln. Die ÖVP hatte dazu bereits ihre Bereitschaft signalisiert, allerdings umfangreiche Änderungen im ORF-Gesetz, etwa eine Verkleinerung der Gremien, verlangt. SPÖ-Klubchef Josef Cap hatte als Voraussetzung genannt, dass man außer dem Wahltermin keine weiteren Änderungen im Gesetz vornehme. Außerdem brauche es mehr politische Zustimmung als nur jene der Regierungsparteien. Die Opposition hatte zunächst abgelehnt, das BZÖ zeigte sich zuletzt jedoch wieder gesprächsbereit.