Terror-Prozess

Der geheime Schleier-Plan von Monas Vater

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Jetzt will der Vater der Terror-Verdächtigen Mona S. für seine Tochter in die Bresche springen: "Sie soll wieder am Verfahren teilnehmen.“ Unterdessen wurde der Prozess fortgesetzt.

Was dürfen Angeklagte in Österreich vor Gericht verschleiern – nur die Wahrheit oder nicht einmal das Gesicht? Seit Richter Norbert Gerstberger im Wiener Terror-Prozess die 21-jährige Mona S. vom Verfahren ausgeschlossen hat, weil sie nicht bereit war, ihren schwarzen "Niqab“ abzulegen ("Ich zeige mich keinem fremden Mann“), beschäftigt die Frage ebenso Rechtsgelehrte wie Stammtische im ganzen Land.

Allah-hand
Volkes Stimme ist auf der Seite des Vorsitzenden Gerstberger, der sich auf den Paragrafen 234 StPO berief ("ungeziemendes Benehmen“), weil er die Gesichtsverhüllung als "Demonstrationsmittel“ interpretierte: "Eine Missachtung des Gerichts.“ Der Tenor in Internetforen dazu: "Endlich eine Zeichen gegen die schleichende Islamisierung“ und "Allah-hand“.

Der Salzburger Professor für Grundrecht, Walter Berka, hält dagegen: „Wenn man berücksichtigt, dass ein Angeklagter eisern schweigen darf, nicht verpflichtet ist, Fragen des Gerichts zu beantworten, so sehe ich nicht, wieso durch einen Schleier mehr Schaden angerichtet würde, wenn es um die Wahrheitsfindung geht.“

Wichtigtuer
Am Mittwoch früh wurde der Prozess fortgesetzt. Für Gerichtskiebitze ist der Wirbel am ersten Tag freilich nur ein Beweis mehr für das Bemühen von zwei Spät­pubertierenden, sich um jeden Preis wichtig zu machen. Monas Ehemann, der Hauptangeklagte Mohamed M. (22) wurde als Sozialhilfeempfänger (423 Euro im Monat) zum religiösen Eiferer – und soll nachts im Internet Österreich den Krieg erklärt haben. Seine Frau verdiente 200 Euro bei einer Computerfirma – und soll für ihn Al-Kaida-Texte übersetzt haben. Jetzt drohen beiden bis zu zehn Jahre Haft.

Erster Zeuge erläutert Internet-Überwachung
Da die Zweitbeschuldigte ihren Gesichtsschleier nicht abnehmen wollte, blieb sie weiter von der Verhandlung ausgeschlossen.Vor der Einvernahme des ersten Zeugen wurde auch die Öffentlichkeit ausgeschlossen: Ehe ein Vertreter des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) erläuterte, wie man sich auf den Computer von Mohamed M. Zugriff verschafft hatte und damit seine Internet-Aktivitäten überwachen konnte, mussten sämtliche Zuhörer und Medienvertreter den Großen Schwurgerichtssaal verlassen.

Plan
Monas Vater Ahmed S. (60) brach Montag nach der Verhandlung zusammen. Wie ÖSTERREICH erfuhr, will der Diplomingenieur der Bodenkultur heute im Zeugenstand die Wogen glätten und vorschlagen: Das Gericht möge seine Tochter in einem Nebenzimmer befragen. Dafür werde sie – ohne Publikum – ihren Schleier abnehmen. Der Vater besorgt: "Ich glaube, ich muss jetzt eingreifen, um Mona aus ihrer Notlage zu helfen.“

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