Jetzt will der Vater der Terror-Verdächtigen Mona S. für seine Tochter in die Bresche springen: "Sie soll wieder am Verfahren teilnehmen.“ Unterdessen wurde der Prozess fortgesetzt.
Was dürfen Angeklagte in Österreich vor Gericht verschleiern – nur die Wahrheit oder nicht einmal das Gesicht? Seit Richter Norbert Gerstberger im Wiener Terror-Prozess die 21-jährige Mona S. vom Verfahren ausgeschlossen hat, weil sie nicht bereit war, ihren schwarzen "Niqab“ abzulegen ("Ich zeige mich keinem fremden Mann“), beschäftigt die Frage ebenso Rechtsgelehrte wie Stammtische im ganzen Land.
Allah-hand
Volkes Stimme ist auf der Seite des Vorsitzenden
Gerstberger, der sich auf den Paragrafen 234 StPO berief ("ungeziemendes
Benehmen“), weil er die Gesichtsverhüllung als "Demonstrationsmittel“
interpretierte: "Eine Missachtung des Gerichts.“ Der Tenor in
Internetforen dazu: "Endlich eine Zeichen gegen die schleichende
Islamisierung“ und "Allah-hand“.
Der Salzburger Professor für Grundrecht, Walter Berka, hält dagegen: „Wenn man berücksichtigt, dass ein Angeklagter eisern schweigen darf, nicht verpflichtet ist, Fragen des Gerichts zu beantworten, so sehe ich nicht, wieso durch einen Schleier mehr Schaden angerichtet würde, wenn es um die Wahrheitsfindung geht.“
Wichtigtuer
Am Mittwoch früh wurde der Prozess fortgesetzt. Für
Gerichtskiebitze ist der Wirbel am ersten Tag freilich nur ein Beweis mehr
für das Bemühen von zwei Spätpubertierenden, sich um jeden Preis wichtig zu
machen. Monas Ehemann, der Hauptangeklagte Mohamed M. (22) wurde als
Sozialhilfeempfänger (423 Euro im Monat) zum religiösen Eiferer – und soll
nachts im Internet Österreich den Krieg erklärt haben. Seine Frau verdiente
200 Euro bei einer Computerfirma – und soll für ihn Al-Kaida-Texte übersetzt
haben. Jetzt drohen beiden bis zu zehn Jahre Haft.
Erster Zeuge erläutert Internet-Überwachung
Da die
Zweitbeschuldigte ihren Gesichtsschleier nicht abnehmen wollte, blieb sie
weiter von der Verhandlung ausgeschlossen.Vor der Einvernahme des ersten
Zeugen wurde auch die Öffentlichkeit ausgeschlossen: Ehe ein Vertreter des
Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT)
erläuterte, wie man sich auf den Computer von Mohamed M. Zugriff verschafft
hatte und damit seine Internet-Aktivitäten überwachen konnte, mussten
sämtliche Zuhörer und Medienvertreter den Großen Schwurgerichtssaal
verlassen.
Plan
Monas Vater Ahmed S. (60) brach Montag nach der Verhandlung
zusammen. Wie ÖSTERREICH erfuhr, will der Diplomingenieur der Bodenkultur
heute im Zeugenstand die Wogen glätten und vorschlagen: Das Gericht möge
seine Tochter in einem Nebenzimmer befragen. Dafür werde sie – ohne Publikum
– ihren Schleier abnehmen. Der Vater besorgt: "Ich glaube, ich
muss jetzt eingreifen, um Mona aus ihrer Notlage zu helfen.“