Überwachung
Der gläserne Österreicher
18.10.2007
Nach Lauschangriff und Rasterfahndung kam allerorten die Videoüberwachung - jetzt folgt die Online-Fahndung.
Im Zuge der besseren Verfolgung von Straftaten überwacht der Staat seine Bürger mit einem immer größeren Arsenal von Mitteln. Neben der jetzt von den Koalitionsparteien vereinbarten Online-Überwachung gibt es seit einigen Jahren die Rasterfahndung und den Lauschangriff. Auch Videoüberwachungen und Telekommunikationsüberwachungen sind gang und gäbe.
Telekommunikationsüberwachung
Dabei werden Telefonate
automatisch abgehört und der E-Mail-Verkehr gelesen. Am 30. November
2001 wurde die Überwachungsverordnung beschlossen, die das Abhören von
Festnetztelefonen und Handys regelt. Voraussetzung ist die richterliche
Anordnung.
Datenschützern weisen auf die Verletzung des Kommunikationsgeheimnisses hin. Unter Art. 10a des Staatsgrundgesetzes (StGG) ist das Recht auf unbeobachtete elektronische Kommunikation verankert.
SPÖ-Verkehrsminister Werner Faymann hat im Frühjahr Pläne zur "Vorratsdatenspeicherung" präsentiert, nach massiver Kritik diesen Vorschlag aber zur Evaluierung wieder zurückgezogen. Mit dem Gesetzesentwurf könnte z.B. bei Telefongesprächen bis zu sechs Jahre lang gespeichert werden, wer wann mit wem von wo aus telefoniert hat. Ähnliche Daten sollten auch für E-Mail, Chat und Internetnachrichten erfasst werden.
Videoüberwachung
Hier beobachten Kameraaugen das Geschehen.
Mitunter wird das Vorgehen auch aufgezeichnet. Ziel ist die optische
Erfassung von Straftätern oder Personen mit sozial unerwünschtem Verhalten. Mit
dem Sicherheitspolizeigesetz vom 1. Jänner 2005 ist die ausgeweitete
Videoüberwachung an neuralgischen Orten Österreichs in Kraft. Seit August
2005 läuft z. B. die Überwachung in Wiens öffentlichen Verkehrsmitteln.
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Laut ARGE Daten überwachen rund 5.000 Kameras öffentliche Bereiche, weitere 5.000 Kameras dienen der Verkehrsüberwachung. Zudem sind seit 2005 mobile Video-Überwachungsbusse der Polizei im Einsatz.
Kritiker sehen dadurch die Privatsphäre bedroht. Wie bei der Aufzeichnung von Gesprächen fallen Datenschatten von Unbeteiligten an. Während aber die Telefonüberwachung streng reglementiert ist und genaue Vorgaben zur Nutzung der nebenbei anfallenden Informationen bestehen, gibt es diese Regeln bei Monitoring nicht.
Rasterfahndung
Bei der Rasterfahndung werden bestimmte
Personengruppen, die einem Täterprofil gleichen, durch elektronischen
Abgleich vieler Datenbestände herausgefiltert. Ziel ist, die Gruppe der zu
überprüfenden Personen einzuschränken, weil es im Gegensatz zu einer
konventionellen Fahndung keine bekannte Zielperson gibt.
Das Gesetz zur Rasterfahndung wurde im Zuge der Suche nach dem Briefbombenattentäter am 1. Oktober 1997 erlassen. Am selben Tag wurde Franz Fuchs bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle erwischt. Die Rasterfahndung ist laut Justizministerium noch nie angewendet worden. Die Bedingungen für den Einsatz der Methode sind die richterliche Anordnung und Kontrolle sowie schwere und organisierte Kriminalität.
Auch in diesem Fall bekritteln Datenschützer, dass unbescholtene Menschen zu Verdächtigen werden, nur weil sie ein ähnliches Profil aufweisen wie der Täter (z. B. Wohnort oder Hautfarbe).
Lauschangriff
Dabei handelt es sich um eine Kombination aus
optischer und akustischer Überwachung. Überwacht wird privates Verhalten
beziehungsweise Äußerungen in Form von Bild- und Tonübertragung und
-aufzeichnung. Der "Große Lauschangriff" erlaubt u.a. die Verwanzung von
verdächtigen Wohnungen mit Mikrofonen und das Abhören von Telefonen.
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Diese Form der Beweisgewinnung ist in Österreich seit Juli 1998 gesetzlich verankert, 2002 hat die schwarz-blaue Koalition die Fahndungsmethode ins Dauerrecht übernommen. Auch hier bedarf es eines richterlichen Befehls und eines konkreten Tatverdachts.
Einer der ersten "Großen Lauschangriffe", der 1999 zur "Operation Spring" gegen den Drogenhandel geführt hatte, gilt heutzutage allgemein als Schlag ins Wasser. Nach einem "Großen Lauschangriff" im heurigen Jahr haben die Behörden im September drei Islamisten festgenommenen.
Die Skepsis in Sachen Lauschangriff übertrifft die bei allen anderen Methoden. Die Fülle von Datenmaterial sei unübersichtlich und wegen der oft schlechten Qualität kaum verwertbar. Pro verurteilter Person werden beim Lauschangriff bis zu 100 Unbeteiligte abgehört, meint die ARGE Daten.
Prinzipiell könne der Lauschangriff nur bei bestimmten Formen der organisierten Kriminalität (etwa Schutzgelderpressung) wirkungsvoll sein. Gegen die nicht-organisierte Massenkriminalität oder gegen Einzeltäter ist der Lauschangriff nicht geeignet, so die Datenschützer.