Schon drei Verfahren

Deutsch-Mängel: Ausländer ausgewiesen

15.12.2010

Die Deutschkurs-Pflicht für Ausländer führt jetzt zu ersten Ausweisungen.
 

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© TZ Österreich/Kernmayer
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ÖSTERREICH berichtete bereits, jetzt ist es quasi amtlich: Die sogenannte Integrationsvereinbarung führte 2009 zu den ersten Aufenthaltsverboten für Ausländer. Konkret berichtet Innenministerin Maria Fekter in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung an den SPÖ-Abgeordneten Johann Maier von drei Aufenthaltsverboten. ÖSTERREICH-Recherchen ergaben:

● Ein Betroffener in Oberösterreich verlor den Aufenthaltstitel, weil er "sich weigerte“, seine Deutschkenntnisse zu verbessern. Er verließ das Land schlussendlich "freiwillig“.

● Selbes Bundesland: Der Betroffene erhielt einen Ausweisungsbescheid, reichte aber eine Bestätigung über einen absolvierten Deutschkurs nach. Verfahren eingestellt.

● Der dritte Fall kommt aus Niederösterreich: Der Betroffene fiel im Deutschkurs durch – und ist derzeit im Berufungsverfahren.

Gleichzeitig gibt es auch schon Geldstrafen: Die ­Bezirkshauptmannschaft Landeck (Tirol) brummte einer 40-jährigen Türkin eine Geldstrafe von 77 Euro auf. Einzelfall ist die 40-Jährige keiner: Allein im Bezirk Landeck wurden seit 2005 fünf Verwaltungsstrafen verhängt. Das wird sich ausweiten: Mit Anfang 2010 wurde die Integrationsvereinbarung verschärft – jetzt muss ein Deutschkurs für Fortgeschrittene positiv absolviert werden.

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