Quotenregelung
Deutsche Studentin verklagt Österreich
03.10.2008
Österreichs Unis werden durch eine Quotenregelung geschützt. Der EU ist das ein Dorn im Auge, gewährte aber Aufschub. Eine Studentin klagt jetzt.
3000 junge Menschen versuchten sich im Juli am Aufnahmetest für die Med-Uni Wien, darunter waren 900 Deutsche. Auf Grund einer Quotenregelung sind 75% der Studienplätze für Österreicher reserviert, 20% für EU-Bürger und 5% für Nicht-EU-Bürger. Deswegen bekamen 170 Deutsche keinen Studienplatz, obwohl sie besser abschnitten als einige Österreicher, die genommen wurden. Jetzt klagt laut dem Nachrichtenmagazin Spiegel erstmals eine betroffene Studentin die Republik Österreich.
Sie sehe zwar ein, dass sich Österreich gegen die Welle der Numerus Clausus-Flüchtlinge aus Deutschland schützen will, will aber dennoch keine Möglichkeit auslassen, um einen der begehrten Studienplätze zu ergattern.
Bereits 2005 hat der Europäische Gerichtshof einer Klage der EU-Kommission gegen die österreichische Quotenregelung stattgegeben. Seither müssen alle Bewerber um einen Studienplatz gleich behandelt werden - Soweit die Theorie. Österreich hält aber weiter an der Quotenregelung fest. Deswegen wurde von Seiten der EU-Kommission eine Gnadenfrist eingeräumt. Man hat fünf Jahre Zeit zu belegen, dass das österreichische Gesundheitssystem durch die vielen ausländischen Studenten zusammenbrechen würde, weil diese nach dem Studium in ihre Heimat zurückkehren würden.
In den drei Jahren, in denen diese Übergangsregelung jetzt gültig ist, hat sich noch niemand gegen die Quoten beschwert. Jetzt drohen weitere Klagen.