Haider-Krimi

Die Akte Gaddafi - 45 Millionen wert?

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2007 verletzte sich „Freundin“ von Gaddafis Sohn bei Sturz lebensgefährlich.

Hat Libyens Staatschef Gaddafi seinen Sohn Saif von der Verfolgung durch die heimische Justiz freigekauft? Hat er dafür 45 Millionen Euro an Jörg Haider gezahlt? Hat Haider über BZÖ-Kanäle vermittelt, dass das Verfahren gegen Gaddafis Sohn eingestellt wird?

Walter Meischberger, der derzeit bekannteste Tagebuchschreiber der Nation, behauptet in seinen Notizen, Haider habe 45 Millionen Euro für die „Vertuschung“ eines „Unfalls“ in Gaddafis Villa erhalten.

Tatsächlich hat sich das Ereignis tatsächlich 2007 auf dem Gelände der Villa von Saif Gaddafi – dem ältesten Sohn von Libyens Staatschef – ereignet.

ÖSTERREICH nahm gestern Einblick in den Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft Wien – der Akt ist dubios: Am 12.April 2007 stürzte die 22-jährige Nadiya B. – eine bildhübsche Ukrainerin – um 5.20 Uhr in der Früh von „vier Meter Höhe ab“. Die junge Frau wird in dem Akt als „Freundin von Saif al-Gaddafi“ geführt. Sie habe versucht, auf den Balkon der Villa des Gaddafi-Sohns zu klettern. Der Grund des Sturzes ist nicht geklärt: Brach ein Ast? Wurde sie aktiv vom Balkon in die Tiefe gestoßen, als sie in Gaddafis Schlafzimmer vordringen wollte. Fest steht: Nadiya war Gaddafis Begleiterin.

Gaddafi wurde niemals einvernommen
Auch in der schicksalhaften Nacht. Die 22-Jährige und der damals 36-jährige Saif waren Gäste des Alpha Community Clubbings im Le Meridien in Wien. Saif habe aber Gefallen an einer anderen Schönheit gefunden und sei mit ihr auch nach Hause gegangen. Es kam zu Streit, Tränen, Szenen.

Um 5.20 Uhr dann der Unfall. Die Ukrainerin verletzt sich beim Sturz so schwer, dass sie drei Tage im Koma liegt. Die Polizei ermittelt mit einer „Tatort“-Kommission, will wissen, welche Rolle Gaddafi beim Unfall spielt.

Der gerät in Panik, flüchtet – obwohl ihn die Polizei vernehmen will – am Tag nach dem Unfall per Privatjet eines Bauunternehmers nach England.

Gaddafi junior wird nicht einvernommen, nicht verhaftet, erhält kein Verfahren. Die Staatsanwaltschaft Wien – das geht aus dem Akt hervor – hat die Ermittlungen eingestellt. Es liege „kein Hinweis auf Fremdverschulden vor“.

Die junge Nadiya aus der Ukraine hatte „schwerste Kopfverletzungen. Es bestand akute Lebensgefahr.“ Drei Tage lag sie im Wilhelminenspital im Koma. Die Polizei konnte sie erst im Juni 2007 einvernehmen.

Nadiya „konnte keine Angaben über den Unfallhergang“ machen, heißt es im Akt. Weitere Zeugen wurden nicht einvernommen. Der Akt geschlossen.

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