Ministerrat
Die drei neuen Kindergeld-Modelle
03.10.2007
3 Modelle, höhere Zuverdienstgrenze, aber keine Arbeitszeitgrenze - Frauenministerin Bures sieht das letzte Wort aber noch nicht gesprochen.
Allgemeine Zufriedenheit über die Einigung beim neuen Kindergeldgesetz herrschte am Mittwoch vor dem Ministerrat. So lobten sowohl ÖVP-Familienministerin Andrea Kdolsky als auch SPÖ-Frauenministerin Doris Bures den am Dienstag erzielten Kompromiss. Dass nun zwischen beiden Politikerinnen eine neue Herzlichkeit ausgebrochen sei, wollten sie aber nicht bestätigen. "Wir sind nicht gewählt worden, um uns liebzuhaben", meinte Bures.
Arbeitszeitgrenze bleibt Streitpunkt
Geteilter Meinung sind die
beiden naturgemäß nach wie vor bei dem strittigen Thema Arbeitszeitgrenze.
Bures hatte sich die Einführung einer Arbeitszeitreduktion als Alternative
zur betragsmäßigen Zuverdienstgrenze gewünscht, Kdolsky hat das abgelehnt.
Für Bures ist das letzte Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen.
Online-Rechner gegen Unklarheiten
Kdolsky verteidigte die
Nichtabschaffung der Zuverdienstgrenze. Um die Berechnung in Zukunft
einfacher zu gestalten, werde es ab 1.1.2008 einen Onlinerechner geben.
Außerdem hätten auch in der Vergangenheit die meisten Bezieher keine
Probleme bei der Berechnung des Einkommenslimits gehabt, argumentierte die
Familienministerin.
Die Eckpunkte
- Man kann zwischen drei Bezugsmodellen wählen. Erste Möglichkeit: der Bezug von 436 Euro monatlich über drei Jahre, davon 6 Monate der Partner (30+6). Diese Variante gab es bereits bisher. Zweite, neue Option: der Bezug von 800 Euro monatlich über 18 Monate, davon 3 Monate der Partner (15+3). Schließlich gibt es noch einen (neuen) Mittelweg: Familien können auch 624 Euro monatlich über 24 Monate beziehen (20+4).
- Die Zuverdienstgrenze wird beim Kindergeld Neu von 14.600 Euro auf 16.200 Euro angehoben. Ebenfalls auf 16.200 Euro angehoben wird die Einkommensgrenze für den Bezug des Zuschusses zum Kindergeld. Diese lag bisher bei 5.500 Euro. Eine weitere Neuerung ist die "Einschleifregelung". Demnach muss man bei Überschreitung des Einkommenslimits künftig nicht mehr das gesamte Kindergeld, sondern nur mehr den überschrittenen Betrag zurückzahlen.
- Das Gesetz soll mit Anfang nächsten Jahres in Kraft treten. In Anspruch genommen werden kann das Kindergeld Neu auch von Eltern mit Kindern, die vor 1.1. 2008 geboren sind. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind unter 15 bzw. unter 20 Monate alt ist - je nachdem, auf welches der beiden neuen Bezugsmodelle (15+3 oder 20+4) umgestiegen wird.