Heute, Montag, wurde vom parlamentarischen Wissenschaftsausschuss das "Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009" beschlossen. Im Folgenden die Eckpunkte der Novelle zum Universitätsgesetz (UG):
STUDIENEINGANGSPHASE
In allen Studien ohne gesetzliche
Zulassungsregeln müssen die Unis ab 2011/12 eine Studieneingangsphase
(mindestens ein halbes bis maximal zwei Semester) einrichten, die einen
Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums vermittelt. Im
Gegensatz zu bisher ist ein Weiterstudium nur bei positivem Erfolg aller
Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Eingangsphase möglich. Die Prüfungen
der Eingangsphase kann man - wie allgemein - jeweils dreimal wiederholen,
Prüfungen aus einer späteren Studienphase können mit Genehmigung des
Studiendekans vorgezogen werden.
UNI-ZUGANG
Die Unis sollen für das Master- und PhD-Studium
"qualitative Zugangsbedingungen" festlegen können. Allerdings muss es für
jedes Bachelor-Studium an einer Uni einen garantierten Master-Anschluss
geben, der keine weiteren Zugangsbedingungen als die Absolvierung des
Bachelor-Studiums hat. Der Zugang zum Bachelor-Studium bleibt unverändert.
Besonders begabten Studenten soll die Möglichkeit eröffnet werden, direkt im
Anschluss an ein Bachelor-Studium ein PhD- bzw. Doktoratsstudium zu
absolvieren.
BACHELOR-STUDIEN
Künftig sollen alle Studien in Bachelor- und
Master-Struktur angeboten werden können. Derzeitige gesetzliche Ausnahmen
wie die Lehramtsstudien oder Medizin fallen. Arzt werden kann man künftig
aber nur nach einem sechsjährigen Studium, abgeschlossen wird weiterhin mit
dem Titel Doktor. Bachelor-Studien können künftig in Ausnahmefällen auch
vier Jahre (bisher drei Jahre fix) dauern. Jedenfalls muss die
Beschäftigungsfähigkeit für Bachelor-Absolventen des jeweiligen Studiums
nachgewiesen werden.
GLEICHBEHANDLUNG
In allen Uni-Gremien (Uni-Räte, Senate, etc.)
soll eine 40-Prozent-Frauenquote gelten. Die an jeder Uni eingerichteten
Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen überwachen diese Quote - sie
können Einspruch gegen die Zusammensetzung eines Gremiums erheben, aber auch
Ausnahmen von der Quote zulassen.
REKTORSWAHL
Künftig schreibt nicht mehr der Senat, sondern der
Uni-Rat den Rektorsposten aus. Die Bewerbungen sollen dann von einer
"Findungskommission" geprüft werden, die aus Uni-Rats- und
Senats-Vorsitzendem besteht. Diese Kommission erstellt einen
Dreier-Vorschlag, der vom Senat begründet geändert werden kann. Wie bisher
wählt der Uni-Rat den Rektor aus dem Dreiervorschlag. Erleichterungen gibt
es für amtierende Rektoren: Mit Zwei-Drittel-Mehrheit des Senats und des
Uni-Rats können sie ohne Ausschreibung wiederbestellt werden. Ohne diese
Mehrheit muss die Findungskommission einen Amtsinhaber, der sich wieder
bewirbt, in den Dreiervorschlag aufnehmen.
SENAT
Statt bisher zwölf bis 24 Mitglieder sollen Senate künftig
18 oder 26 Mitglieder haben. Die derzeit fixierte Mehrheit der Professoren
(50 Prozent der Mitglieder plus ein weiteres Mitglied) fällt, sie haben
künftig nur die Hälfte der Mitglieder. Dafür erhalten die Vertreter des
akademischen Mittelbaus (z.B. Assistenten) gleich viele Mitglieder wie
Studenten. Derzeit stellen Studenten 25 Prozent der Senatsmitglieder, der
Mittelbau den Rest. Ein 18-köpfiger Senat besteht demnach auch neun
Professoren, je vier Mittelbau- und Studentenvertretern und einem Vertreter
des allgemeinen Personals (bei 26 Mitgliedern beträgt die entsprechende
Verteilung 13/6/6/1).
UNI-RAT
Die Mitglieder des Rats werden weiterhin zur Hälfte von
der Regierung entsendet. Der ursprüngliche Plan, die "Sperrklausel" für
Ex-Politiker abzuschaffen, wurde fallen gelassen. Ehemalige Politiker bzw.
Parteifunktionäre müssen weiterhin vier Jahre warten, bis sie zum Uni-Rat
bestellt werden können. Betriebsräte erhalten im Uni-Rat Stimmrecht bei
Punkten, die mit ihrer Funktion im Zusammenhang stehen, allerdings bedürfen
diese Punkte einer Zwei-Drittel-Mehrheit.
LEITUNG VON ORGANISATIONSEINHEITEN
Diese war bisher Professoren
vorbehalten. Künftig sollen auch andere Uni-Lehrer ("Mittelbau") damit
betraut werden können.
BEFRISTETE PROFESSUREN
Den Unis wird die einmalige Möglichkeit
eingeräumt, 20 Prozent ihrer Habilitierten zu befristeten Professuren ("§
99-Professuren") aufzuwerten, die Laufzeit der Befristung kann von zwei auf
fünf Jahre angehoben werden.
BERUFUNGSVERFAHREN
Bisher vier Gutachter, davon zwei extern,
nötig - künftig reichen mindestens zwei, davon mindestens ein externer
Gutachter.
HABILITATION
Bisher war dafür der Nachweis einer "hervorragenden
wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifikation sowie der didaktischen
Fähigkeiten" nötig. Künftig müssen die didaktischen Fähigkeiten durch eine
durchgehende mehrjährige qualifizierte Lehrtätigkeit nachgewiesen werden.
GESTALTUNGSVEREINBARUNG
Der Wissenschaftsminister kann zwei
Prozent des Uni-Budgets als Reserve einbehalten und "bedarfsorientiert"
durch jährliche Gestaltungsvereinbarungen mit den Unis, z.B. für die
Initiierung neuer wissenschaftlicher Entwicklungen, Verbesserungen der
Betreuungsrelation, etc. vergeben. Hahn will ein Prozent (rund 22 Mio. Euro)
über den Wissenschaftsfonds FWF an die Unis zu vergeben, ein weiteres
Prozent wird für Notfälle (z.B. Brand) einbehalten.
STUDIENGEBÜHREN-ERSATZ
Die Unis erhalten von 2009 bis 2013
jährlich 157 Mio. Euro als Ersatz für den Entfall der Studiengebühren.
Aufgeteilt wird dieses Geld nach einem Verteilungsschlüssel, der auch die
Zahl der prüfungsaktiven Studenten berücksichtigt. Ab 2014 soll bei der
Refundierung die veränderte Studentenzahl berücksichtigt werden.
DIENSTPFLICHT FÜR GERICHTSMEDIZIN
Angehörige von Instituten
für Gerichtsmedizin müssen künftig im Rahmen ihrer Dienstpflicht Obduktionen
durchführen, bisher haben sie das vielfach als private Gutachter gemacht.