Reform

Die Eckpunkte des neuen Uni-Gesetzes

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Heute, Montag, wurde vom parlamentarischen Wissenschaftsausschuss das "Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009" beschlossen. Im Folgenden die Eckpunkte der Novelle zum Universitätsgesetz (UG):

STUDIENEINGANGSPHASE
In allen Studien ohne gesetzliche Zulassungsregeln müssen die Unis ab 2011/12 eine Studieneingangsphase (mindestens ein halbes bis maximal zwei Semester) einrichten, die einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums vermittelt. Im Gegensatz zu bisher ist ein Weiterstudium nur bei positivem Erfolg aller Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Eingangsphase möglich. Die Prüfungen der Eingangsphase kann man - wie allgemein - jeweils dreimal wiederholen, Prüfungen aus einer späteren Studienphase können mit Genehmigung des Studiendekans vorgezogen werden.

UNI-ZUGANG
Die Unis sollen für das Master- und PhD-Studium "qualitative Zugangsbedingungen" festlegen können. Allerdings muss es für jedes Bachelor-Studium an einer Uni einen garantierten Master-Anschluss geben, der keine weiteren Zugangsbedingungen als die Absolvierung des Bachelor-Studiums hat. Der Zugang zum Bachelor-Studium bleibt unverändert. Besonders begabten Studenten soll die Möglichkeit eröffnet werden, direkt im Anschluss an ein Bachelor-Studium ein PhD- bzw. Doktoratsstudium zu absolvieren.

BACHELOR-STUDIEN
Künftig sollen alle Studien in Bachelor- und Master-Struktur angeboten werden können. Derzeitige gesetzliche Ausnahmen wie die Lehramtsstudien oder Medizin fallen. Arzt werden kann man künftig aber nur nach einem sechsjährigen Studium, abgeschlossen wird weiterhin mit dem Titel Doktor. Bachelor-Studien können künftig in Ausnahmefällen auch vier Jahre (bisher drei Jahre fix) dauern. Jedenfalls muss die Beschäftigungsfähigkeit für Bachelor-Absolventen des jeweiligen Studiums nachgewiesen werden.

GLEICHBEHANDLUNG
In allen Uni-Gremien (Uni-Räte, Senate, etc.) soll eine 40-Prozent-Frauenquote gelten. Die an jeder Uni eingerichteten Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen überwachen diese Quote - sie können Einspruch gegen die Zusammensetzung eines Gremiums erheben, aber auch Ausnahmen von der Quote zulassen.

REKTORSWAHL
Künftig schreibt nicht mehr der Senat, sondern der Uni-Rat den Rektorsposten aus. Die Bewerbungen sollen dann von einer "Findungskommission" geprüft werden, die aus Uni-Rats- und Senats-Vorsitzendem besteht. Diese Kommission erstellt einen Dreier-Vorschlag, der vom Senat begründet geändert werden kann. Wie bisher wählt der Uni-Rat den Rektor aus dem Dreiervorschlag. Erleichterungen gibt es für amtierende Rektoren: Mit Zwei-Drittel-Mehrheit des Senats und des Uni-Rats können sie ohne Ausschreibung wiederbestellt werden. Ohne diese Mehrheit muss die Findungskommission einen Amtsinhaber, der sich wieder bewirbt, in den Dreiervorschlag aufnehmen.

SENAT
Statt bisher zwölf bis 24 Mitglieder sollen Senate künftig 18 oder 26 Mitglieder haben. Die derzeit fixierte Mehrheit der Professoren (50 Prozent der Mitglieder plus ein weiteres Mitglied) fällt, sie haben künftig nur die Hälfte der Mitglieder. Dafür erhalten die Vertreter des akademischen Mittelbaus (z.B. Assistenten) gleich viele Mitglieder wie Studenten. Derzeit stellen Studenten 25 Prozent der Senatsmitglieder, der Mittelbau den Rest. Ein 18-köpfiger Senat besteht demnach auch neun Professoren, je vier Mittelbau- und Studentenvertretern und einem Vertreter des allgemeinen Personals (bei 26 Mitgliedern beträgt die entsprechende Verteilung 13/6/6/1).

UNI-RAT
Die Mitglieder des Rats werden weiterhin zur Hälfte von der Regierung entsendet. Der ursprüngliche Plan, die "Sperrklausel" für Ex-Politiker abzuschaffen, wurde fallen gelassen. Ehemalige Politiker bzw. Parteifunktionäre müssen weiterhin vier Jahre warten, bis sie zum Uni-Rat bestellt werden können. Betriebsräte erhalten im Uni-Rat Stimmrecht bei Punkten, die mit ihrer Funktion im Zusammenhang stehen, allerdings bedürfen diese Punkte einer Zwei-Drittel-Mehrheit.

LEITUNG VON ORGANISATIONSEINHEITEN
Diese war bisher Professoren vorbehalten. Künftig sollen auch andere Uni-Lehrer ("Mittelbau") damit betraut werden können.

BEFRISTETE PROFESSUREN
Den Unis wird die einmalige Möglichkeit eingeräumt, 20 Prozent ihrer Habilitierten zu befristeten Professuren ("§ 99-Professuren") aufzuwerten, die Laufzeit der Befristung kann von zwei auf fünf Jahre angehoben werden.

BERUFUNGSVERFAHREN
Bisher vier Gutachter, davon zwei extern, nötig - künftig reichen mindestens zwei, davon mindestens ein externer Gutachter.

HABILITATION
Bisher war dafür der Nachweis einer "hervorragenden wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifikation sowie der didaktischen Fähigkeiten" nötig. Künftig müssen die didaktischen Fähigkeiten durch eine durchgehende mehrjährige qualifizierte Lehrtätigkeit nachgewiesen werden.

GESTALTUNGSVEREINBARUNG
Der Wissenschaftsminister kann zwei Prozent des Uni-Budgets als Reserve einbehalten und "bedarfsorientiert" durch jährliche Gestaltungsvereinbarungen mit den Unis, z.B. für die Initiierung neuer wissenschaftlicher Entwicklungen, Verbesserungen der Betreuungsrelation, etc. vergeben. Hahn will ein Prozent (rund 22 Mio. Euro) über den Wissenschaftsfonds FWF an die Unis zu vergeben, ein weiteres Prozent wird für Notfälle (z.B. Brand) einbehalten.

STUDIENGEBÜHREN-ERSATZ
Die Unis erhalten von 2009 bis 2013 jährlich 157 Mio. Euro als Ersatz für den Entfall der Studiengebühren. Aufgeteilt wird dieses Geld nach einem Verteilungsschlüssel, der auch die Zahl der prüfungsaktiven Studenten berücksichtigt. Ab 2014 soll bei der Refundierung die veränderte Studentenzahl berücksichtigt werden.

DIENSTPFLICHT FÜR GERICHTSMEDIZIN
Angehörige von Instituten für Gerichtsmedizin müssen künftig im Rahmen ihrer Dienstpflicht Obduktionen durchführen, bisher haben sie das vielfach als private Gutachter gemacht.

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