Transparenz-Paket steht

Die gläsernen Politiker

27.04.2012

Spenden ab 5.000 € offenlegen - Aber: Länder vorerst nicht dabei.

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© TZ ÖSTERREICH / Bruna
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Die Eckpunkte für das Transparenz-Paket der Regierung waren eigentlich schon fix: Mit der Offenlegung von Parteispenden und Nebenjobs kommt der gläserne Politiker. Mit Weitblick am Wiener Kahlenberg wollten Kanzler Werner Faymann (SP) und Vize Michael Spindelegger (VP) am Freitag ihren Erfolg verkaufen.

Doch: Bis zuletzt stritt man über die Einbindung der Landesparteien, der Punkt wurde vertagt. Insgesamt sind Experten und Opposition aber durchaus angetan.

Verzögert
Verhandelt wird jetzt, ob die Finanzen der Landesparteien durch ein Bundesgesetz geregelt werden, oder ob jedes Land ein eigenes Gesetz haben soll. Dann würden in den Berichten der Bundesparteien die Landesorganisationen fehlen – was für die ÖVP nur ein unvollständiges Bild gäbe. Und: Parteispenden müssen erst ab 2013 offengelegt werden. Das dürfte Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) für die Landtagswahl im Frühjahr 2013 gelegen kommen.

Die Eckpunkte:
■ Parteispenden. Jedes Jahr wird eine Liste mit allen Spenden über 5.000 € mit Name und Adresse des Gönners dem Rechnungshof gemeldet, die dieser veröffentlicht. Spenden über 50.000 € müssen sofort veröffentlicht werden.
■ Verboten sind: Anonyme Spenden über 1.000 €, Bar- und Auslandsspenden über 2.500 € und Spenden von Firmen ab 50 % Staatsanteil – die Telekom mit nur 28,4 % beträfe das nicht!
■ Strafen. 100.000 € bei Verstoß gegen die allgemeine Rechenschaftspflicht, bzw. bis zum Dreifachen der Spende. Haft gibt es nicht.
■ Firmenbeteiligungen. Ab 
5 % direktem bzw. 10 % indirektem Parteibesitz müssen Firmen in den Rechenschaftsberichten der Parteien aufgeführt werden – inklusive allfälliger Aufträge der öffentlichen Hand an diese Firmen. Das trifft vor allem die Wiener SPÖ.
■ Minister, Parlamentarier. Nebenjobs, Einkünfte und ehrenamtliche Tätigkeiten müssen offengelegt werden. Bei Spenden gilt dasselbe wie für Parteien.
■ Lobbyistengesetz. Eintragung in ein Register. Kammern und Interessenvertretungen sind dabei.
■ Korruption. Anfüttern wird wieder strafbar, Geschenke über 100 € anzunehmen, wird verboten.
Am 15. Mai soll der Ministerrat die Gesetze beschließen. Für das Paket ist ein Verfassungsgesetz im Parlament notwendig, somit braucht es die Stimmen einer Oppositionspartei. Die Grünen begrüßen das Paket, wollen aber noch nachschärfen.

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