Österreich hat den EU-Vertrag ratifiziert. Als letzte Instanz stimmte Bundespräsident Fischer dem Regelwerk zu. Lesen Sie hier, was Kritiker sagen.
Die vier Hauptvorwürfe gegen den EU-Vertrag:
1 „Kleine Länder wie Österreich haben keine Macht mehr.“
Der
Vorwurf bezieht sich auf den neuen Abstimmungsmodus im entscheidenden
EU-Gremium, dem EU-Rat. Ab jetzt gilt bei vielen Abstimmungen das System der
„qualifizierten Mehrheit“. 55 Prozent der Staaten und 65 Prozent der
Bevölkerung müssen für eine Verordnung sein. Schließen sich die großen
Länder wie Deutschland, Frankreich, England, Polen etc. zusammen, haben sie
zwar die notwendigen 55 Prozent der Bevölkerung. Sie müssen aber nach wie
vor kleine Länder wie Österreich für ihre Beschlüsse begeistern, weil eben
auch eine Mehrheit der Staaten nötig ist. Die Sorge, unter die Räder zu
kommen, ist demnach nicht berechtigt.
2 „Unser Land verliert die Kontrolle über unser Wasser.“
Der
Vorwurf geht ins Leere. Bei Bestimmungen über „natürliche Ressourcen“ wie
Wasser gilt nach wie vor das Einstimmigkeitsprinzip. Wenn Österreich ein
Veto einlegt, gibt es keinen Beschluss.
3 „Der Vertrag ist das Ende unserer Neutralität.“
Niemand
kann Österreich zu einem Militäreinsatz zwingen. Es gilt: Wird ein EU-Land
angegriffen, müssen die anderen Staaten helfen (Solidaritätsklausel). Jedoch
nur mit jenen militärischen Mitteln, die sie bereitstellen wollen.
4 „Die EU-Bürger haben kein Mitspracherecht.“
Der
Vertrag sieht keine Einschränkung, sondern eine Ausweitung der Bürgerrechte
vor. Die Kompetenzen des EU-Parlaments, das von den Bürgern gewählt wird,
werden ausgebaut. Die nationalen Parlamente können die europäische
Kommission kontrollieren. Die Grundrechte-Charta der Union wird
rechtsverbindlich und bietet allen EU-Bürgern Schutz. Wenn eine Million
Menschen sich zusammenschließen, können sie die Kommission auffordern, dem
EU-Parlament Vorschläge zu unterbreiten.
Das wird der EU-Vertrag ändern:
- Eu-Außenminister. Zum ersten Mal bekommt die EU einen Außenminister. Der Chefdiplomat heißt Hoher Repräsentant der Union für Außen- und Sicherheitspolitik.
- Erweiterung. Beitrittswillige Länder, die EU-Kriterien bei Demokratie und Wirtschaft erfüllen. Dieser Passus hemmt die Aufnahme der Türkei.
- EU-Präsident. Wird auf zweieinhalb Jahre vom Europäischen Rat gewählt. Im Gespräch ist unter anderem Ex-Kanzler Wolfgang Schüssel.
- Sozialklausel. Soll die Bürger vor sozialer Ausgrenzung schützen.