EU-Vertrag

Die heiklen Punkte und die Änderungen

04.04.2008

Österreich hat den EU-Vertrag ratifiziert. Als letzte Instanz stimmte Bundespräsident Fischer dem Regelwerk zu. Lesen Sie hier, was Kritiker sagen.

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© AFP PHOTO / DIETER NAGL
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Die vier Hauptvorwürfe gegen den EU-Vertrag:

1 „Kleine Länder wie Österreich haben keine Macht mehr.“
Der Vorwurf bezieht sich auf den neuen Abstimmungsmodus im entscheidenden EU-Gremium, dem EU-Rat. Ab jetzt gilt bei vielen Abstimmungen das System der „qualifizierten Mehrheit“. 55 Prozent der Staaten und 65 Prozent der Bevölkerung müssen für eine Verordnung sein. Schließen sich die großen Länder wie Deutschland, Frankreich, England, Polen etc. zusammen, haben sie zwar die notwendigen 55 Prozent der Bevölkerung. Sie müssen aber nach wie vor kleine Länder wie Österreich für ihre Beschlüsse begeistern, weil eben auch eine Mehrheit der Staaten nötig ist. Die Sorge, unter die Räder zu kommen, ist demnach nicht berechtigt.

2 „Unser Land verliert die Kontrolle über unser Wasser.“
Der Vorwurf geht ins Leere. Bei Bestimmungen über „natürliche Ressourcen“ wie Wasser gilt nach wie vor das Einstimmigkeitsprinzip. Wenn Österreich ein Veto einlegt, gibt es keinen Beschluss.

3 „Der Vertrag ist das Ende unserer Neutra­lität.“
Niemand kann Österreich zu einem Militäreinsatz zwingen. Es gilt: Wird ein EU-Land angegriffen, müssen die anderen Staaten helfen (Solidaritätsklausel). Jedoch nur mit jenen militärischen Mitteln, die sie bereitstellen wollen.

4 „Die EU-Bürger haben kein Mitspracherecht.“
Der Vertrag sieht keine Einschränkung, sondern eine Ausweitung der Bürgerrechte vor. Die Kom­petenzen des EU-Parlaments, das von den Bürgern gewählt wird, werden ausgebaut. Die nationalen Parlamente können die europäische Kommission kontrollieren. Die Grundrechte-Charta der Union wird rechtsverbindlich und bietet allen EU-Bürgern Schutz. Wenn eine Million Menschen sich zusammenschließen, können sie die Kommission auffordern, dem EU-Parlament Vorschläge zu unterbreiten.

Das wird der EU-Vertrag ändern:

  • Eu-Außenminister. Zum ersten Mal bekommt die EU einen Außenminister. Der Chefdiplomat heißt Hoher Repräsentant der Union für Außen- und Sicherheitspolitik.
  • Erweiterung. Beitrittswillige Länder, die EU-Kriterien bei Demokratie und Wirtschaft erfüllen. Dieser Passus hemmt die Aufnahme der Türkei.
  • EU-Präsident. Wird auf zweieinhalb Jahre vom Europäischen Rat gewählt. Im Gespräch ist unter anderem Ex-Kanzler Wolfgang Schüssel.
  • Sozialklausel. Soll die Bürger vor sozialer Ausgrenzung schützen.
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