Die Steuermaßnahmen im Detail

29.01.2014

  

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WIRTSCHAFT I:

Insgesamt 529 Mio. Euro an Mehreinnahmen erwartet sich die Regierung im kommenden Jahr von der Wirtschaft, 100 Mio. Euro mehr sind es, wenn man auch die zusätzlichen Einnahmen aus der Bekämpfung von Steuer- und Abgabenbetrug dazuzählt. Die großen Brocken: für Konzerne wird die Verschiebung von Gewinnen in Steueroasen eingeschränkt (100 Mio. Euro), die Gruppenbesteuerung wird eingeschränkt (50 Mio. Euro). Steuerlich schlechter gestellt werden auch Firmen, die ihren Managern mehr als 500.000 Euro jährlich bezahlen. Darüber hinausgehende Beträge werden bei der Steuererklärung nicht mehr als Betriebsausgabe anerkannt (bringt 60 Mio. Euro).

WIRTSCHAFT II:

Von 2014 bis 2016 eingeschränkt wird der Gewinnfreibetrag für gut verdienende Selbstständige (50 Mio. Euro): Für Jahresgewinne über 30.000 Euro können sie ihn nur noch geltend machen, wenn sie echte Investitionen tätigen, nicht aber für den Ankauf von Wertpapieren. Neu berechnet wird die bisher vor allem auf das Derivatengeschäft abzielende Bankenabgabe: Weil die Institute ihre Derivate ins Ausland verlagert haben, um die Steuer zu umgehen, gilt als Bemessungsgrundlage nun die Bilanzsumme. Die Steuersätze werden angehoben, um wieder die ursprünglich angepeilten Einnahmen von 625 Mio. Euro jährlich zu erzielen (bringt 90 Mio. Euro mehr).

AUTOFAHRER:

Insgesamt 280 Mio. Euro mehr erwartet sich die Regierung 2015 von den Autofahrern. Wobei sowohl die Normverbrauchsabgabe auf Neuwagen und importierte Gebrauchtwagen teurer wird (plus 50 Mio. Euro), als auch die Motorbezogene Versicherungssteuer (plus 230 Mio. Euro). Wobei die Regierung betont, dass es sich bei der Motorbezogenen Versicherungsabgabe um die erste Anhebung seit 2000 handelt und dass PS-starke Autos stärker erfasst werden als Kleinwagen. Ähnlich bei der NoVA: Hier werden Abgasarme Autos billiger, Spritfresser aber deutlich teurer.

ALKOHOL und TABAK:

Die Tabaksteuer steigt in vier Jahresschritten jeweils zum 1. März, was heuer 80 Mio. Euro bringen soll, ab 2016 jeweils 300 Mio. Euro jährlich. Die Zigarettenpreise sollen damit im Endeffekt um ca. 50 Cent pro Packung steigen, heißt es im Finanzministerium. Vergleichsweise gering fallen mit insgesamt 60 Mio. Euro die zusätzlichen Steuern auf Alkohol aus. So sind ab März 75 Cent Schaumweinsteuer für Sekt, Champagner und Prosecco fällig. Letzterer wird aber nur erfasst, wenn der Flaschendruck über drei Bar liegt - darunter gilt das Getränk steuerlich als Wein. Die seit 2000 nicht mehr angehobene Alkoholsteuer auf gebrannte Getränke steigt um 20 Prozent.

LÄNDER und GEMEINDEN:

Sie erhalten einen Gutteil der Mehreinnahmen: 2014 bis 2018 soll das Steuerpaket laut Finanzministerium 5,5 Mrd. Euro in die Staatskasse spülen. Davon bleiben aber nur 3,7 Mrd. Euro beim Bund. Die Länder erhalten 1,1 Mrd. Euro, die Gemeinden 590 Mio. Euro.


GOLDEN HANDSHAKES:

Die steuerliche Begünstigung freiwilliger Abfertigungen ("Golden Handshakes") sollte ursprünglich gestrichen werden, bleibt nun aber bis zu bestimmten Grenzen bestehen. Das Modell ist laut Finanzministerium gegenüber dem ursprünglichen Plan kostenneutral, bringt also 30 Mio. Euro jährlich. Bei freiwilligen Abfertigungen gilt die dreifache Höchstbeitragsgrundlage (derzeit 13.590 Euro) als monatliche Höchstgrenze (wie viele Monatsgehälter ausgezahlt werden dürfen, richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit). Bis zur Höchstgrenze werden Golden Handshakes mit sechs Prozent besteuert, darüber voll. Außerdem können Unternehmen höhere Abfertigungen nicht mehr als Betriebsausgabe geltend machen, was für Mehreinnahmen sorgen soll.

KÜNDIGUNGSENTSCHÄDIGUNGEN:

Kündigungsentschädigungen und (z.B. gerichtlich erstrittene) Vergleichszahlungen sind bis zum Neunfachen der Höchstbeitragsgrundlage (knapp 41.000 Euro) begünstigt: Ein Fünftel des Betrags bleibt also steuerfrei.

GMBH LIGHT:

Außerdem wird die Rücknahme der "GmbH Light" etwas abgefedert: Hier gilt weiterhin, dass das erst im Vorjahr auf 10.000 Euro abgesenkte Mindeststammkapital wieder auf 35.000 Euro angehoben wird. Betriebsgründung bleiben zwar weiterhin begünstigt (10.000 Euro Stammkapital, davon 5.000 Euro Bareinlage), müssen aber binnen zehn Jahren auf 35.000 Euro Stammkapital aufstocken, wenn Gewinn erwirtschaftet wird. Außerdem müssen neue Unternehmen in der Gründungsphase nun weniger Steuern bezahlen (in den ersten fünf Jahren 500, dann 1.000 Euro). Nach zehn Jahren beträgt die Mindest-Körperschaftssteuer regulär 1.750 Euro jährlich. Die reduzierte Steuerpflicht kostet das Budget bis 2018 45 Mio. Euro.
 

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