Durch Nachschärfungen des Bundes
Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Wien
25.03.2022
Seit Donnerstag gelten bundesweit wieder verschärfte Corona-Maßnahmen. Auch für Wien bedeutet das Anpassungen.
Durch den bisher schon strengeren Kurs Wiens bleiben in der Bundeshauptstadt die meisten Regeln wie gehabt. Ein Überblick:
Testgültigkeit
Hier bleibt alles beim alten: Ein PCR-Test gilt in Wien auch weiterhin 48 Stunden ab Probeentnahme. Antigen-Schnelltests, die von befugten Stellen abgenommen werden, gelten ebenfalls weiterhin 24 Stunden ab Probeabnahme. Sogenannte „Wohnzimmertests“ (selbst durchgeführte Antigen-Tests) werden in Wien weiterhin nicht akzeptiert.
Gastro
Hier ist Wien nach wie vor am strengsten und bleibt bei der 2G-Regel. Gäste müssen also entweder genesen oder geimpft sein.
NEU: Durch die Die Verordnung des Bundes gilt für Gastronomiepersonal sowie für Gäste beim Betreten des Lokals sowie am Weg von und zum Tisch wieder FFP2-Maskenpflicht.
Nachtgastro
Keine Überraschung: Wer in Nachtlokale will, muss ebenfalls weiterhin die 2G-Regel erfüllen.
NEU: Personal in der Nachtgastro muss wieder FFP2-Maske tragen, Gäste hingegen nicht.
Events
Die Regeln des Bundes für Outdoor-Veranstaltungen bleiben auch in Wien weiterhin aufrecht. Indoor ab 50 Gästen – egal ob mit oder ohne fixe Sitzplätze – gilt in Wien weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht für Besucher. Einen zusätzlichen G-Nachweis braucht es nicht.
NEU: Personal bei Veranstaltungen in Innenräumen braucht wieder eine FFP2-Maske.
Sport
Bei Outdoor-Sport ändert sich nichts, für die Indoor-Sportausübung muss man in Wien entweder geimpft oder genesen sein (2G Regel).
NEU: Für das Personal bei Sportstätten gilt durchgehend FF2-Maskenpflicht. Sporttreibende müssen diese beim Betreten der Sportstätte sowie am Weg von und zum Sportgerät tragen. Bei der Sportausübung selbst darf die Maske abgelegt werden.
Handel
Für Wiener nichts Neues mehr: Im Handel muss FFP2-Maske getragen werden.
NEU: Auch für das gesamte Handelspersonal gilt FFP2-Pflicht. Eine Unterscheidung in Personal des lebensnotwendigen bzw. nicht-lebensnotwendigen Handels gibt es nicht mehr.
Körpernahe Dienste
Für Kunden beim Friseur & Co. bleibt wie gehabt FFP-Maskenpflicht. Nur falls diese hinderlich ist, etwa bei der Bartrasur, darf die Maske abgelegt werden.
NEU ist die FFP2-Pflicht für das Personal bei körpernahen Dienstleistern.
Öffis
Nichts Neues: In Öffis sind weiterhin FFP2-Masken Pflicht.
Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime
Die bisherigen Regeln bleiben unverändert aufrecht. Für Besucher gilt 2G+, sie müssen also neben einem Impf- oder Genesenenzertifikat auch einen negativen PCR-Test vorweisen. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden ab Probenabnahme sein.
Das Personal muss unverändert 2,5G erfüllen, also entweder ein Genesungs- oder Impfzertifikat oder einen negativen PCR-Befund, der nicht älter als 48 Stunden ist vorweisen. Über die gesamte Dauer des Dienstes ist eine FFP2-Maske zu tragen, dazu ist ein PCR-Screening zwei Mal pro Woche verpflichtend.