Durch Nachschärfungen des Bundes

Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Wien

25.03.2022

Seit Donnerstag gelten bundesweit wieder verschärfte Corona-Maßnahmen. Auch für Wien bedeutet das Anpassungen.

Zur Vollversion des Artikels
© APA/MARTIN HÖRMANDINGER
Zur Vollversion des Artikels

Durch den bisher schon strengeren Kurs Wiens bleiben in der Bundeshauptstadt die meisten Regeln wie gehabt. Ein Überblick:

Testgültigkeit

Hier bleibt alles beim alten: Ein PCR-Test gilt in Wien auch weiterhin 48 Stunden ab Probeentnahme. Antigen-Schnelltests, die von befugten Stellen abgenommen werden, gelten ebenfalls weiterhin 24 Stunden ab Probeabnahme. Sogenannte „Wohnzimmertests“ (selbst durchgeführte Antigen-Tests) werden in Wien weiterhin nicht akzeptiert.

Gastro

Hier ist Wien nach wie vor am strengsten und bleibt bei der 2G-Regel. Gäste müssen also entweder genesen oder geimpft sein.

NEU: Durch die Die Verordnung des Bundes gilt für Gastronomiepersonal sowie für Gäste beim Betreten des Lokals sowie am Weg von und zum Tisch wieder FFP2-Maskenpflicht.

Nachtgastro

Keine Überraschung: Wer in Nachtlokale will, muss ebenfalls weiterhin die 2G-Regel erfüllen.

NEU: Personal in der Nachtgastro muss wieder FFP2-Maske tragen, Gäste hingegen nicht.

Events

Die Regeln des Bundes für Outdoor-Veranstaltungen bleiben auch in Wien weiterhin aufrecht. Indoor ab 50 Gästen – egal ob mit oder ohne fixe Sitzplätze – gilt in Wien weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht für Besucher. Einen zusätzlichen G-Nachweis braucht es nicht.

NEU: Personal bei Veranstaltungen in Innenräumen braucht wieder eine FFP2-Maske.

Sport

Bei Outdoor-Sport ändert sich nichts, für die Indoor-Sportausübung muss man in Wien entweder geimpft oder genesen sein (2G Regel).

NEU: Für das Personal bei Sportstätten gilt durchgehend FF2-Maskenpflicht. Sporttreibende müssen diese beim Betreten der Sportstätte sowie am Weg von und zum Sportgerät tragen. Bei der Sportausübung selbst darf die Maske abgelegt werden.

Handel

Für Wiener nichts Neues mehr: Im Handel muss FFP2-Maske getragen werden.

NEU: Auch für das gesamte Handelspersonal gilt FFP2-Pflicht. Eine Unterscheidung in Personal des lebensnotwendigen bzw. nicht-lebensnotwendigen Handels gibt es nicht mehr.

Körpernahe Dienste

Für Kunden beim Friseur & Co. bleibt wie gehabt FFP-Maskenpflicht. Nur falls diese hinderlich ist, etwa bei der Bartrasur, darf die Maske abgelegt werden.

NEU ist die FFP2-Pflicht für das Personal bei körpernahen Dienstleistern.

Öffis

Nichts Neues: In Öffis sind weiterhin FFP2-Masken Pflicht.

Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime

Die bisherigen Regeln bleiben unverändert aufrecht. Für Besucher gilt 2G+, sie müssen also neben einem Impf- oder Genesenenzertifikat auch einen negativen PCR-Test vorweisen. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden ab Probenabnahme sein.

Das Personal muss unverändert 2,5G erfüllen, also entweder ein Genesungs- oder Impfzertifikat oder einen negativen PCR-Befund, der nicht älter als 48 Stunden ist vorweisen. Über die gesamte Dauer des Dienstes ist eine FFP2-Maske zu tragen, dazu ist ein PCR-Screening zwei Mal pro Woche verpflichtend.

Zur Vollversion des Artikels