SPÖ-FPÖ-Antrag

Diese Lebensmittel sollen günstiger besteuert werden

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Diese insgesamt 27 Nahrungsmittel sollen künftig, wenn es nach SPÖ und FPÖ geht, geringer besteuert werden.

In dem von SPÖ und FPÖ bei der jüngsten Sondersitzung des Nationalrats überraschenderweise angenommenen Fristsetzungsantrag auf Senkung der Mehrwertsteuer für Lebensmittel sind insgesamt 27 Punkte mit diversen Nahrungsmitteln angeführt, deren Besteuerung von derzeit zehn auf künftig fünf Prozent halbiert werden sollen.

Der vom SPÖ-Abgeordneten Jan Krainer und dem FPÖ-Abgeordneten Norbert Hofer unterzeichnete Antrag mit Frist 23. September - also einen Tag vor einer allfälligen Beschlussfassung in der Nationalratssitzung vom 24. September - sieht verbilligte Mehrwertsteuersätze u.a. für Fleisch und "genießbare Früchte", Milch, Vogeleier, Mehl, Gemüse, Johannisbrot sowie "umgeesterte, wiederveresterte oder elaidinierte" Fette vor.

Die Liste im Detail:

1. Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
2. Fische, ausgenommen Zierfische; Krebstiere; Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere
3. Milch und Milcherzeugnisse, Vogeleier, natürlicher Honig, genießbare Waren tierischen Ursprungs
4. Gemüse und trockene, ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert
5. Topinambur
6. Genießbare Früchte und Nüsse
7. Gewürze
8. Getreide
9. Müllereierzeugnisse
10. Mehl, Grieß, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln
11. Mehl und Grieß von trockenen Hülsenfrüchten
12. Stärke von Weizen, Mais und Kartoffeln
13. Waren des Kapitels 12 der Kombinierten Nomenklatura, und zwar
a) Ölsamen und ölhaltige Früchte sowie Mehl daraus
b) Minze, Lindenblüten und -blätter, Salbei, Kamillenblüten, Holunderblüten und anderer Haustee
c) Rosmarin, Beifuß, Basilikum und Dost
d) Johannisbrot, Zuckerrüben, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet. Steine und Kerne von Früchten
14. Pektinstoffe, Pektinate und Pektate
15. Waren des Kapitels 15 der Kombinierten Nomenklatur, und zwar
a) Schweineschmalz und Geflügelfett
b) Premierjus und Speisetalg
c) Oleomargarin
d) genießbare pfanzliche Öle
e) genießbare tierische oder pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert
f) Margarine
16. Zubereitung von Fleisch, Fischen oder von Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren
17. Zucker und Zuckerwaren
18. Kakaopulver, Schokolade
19. Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch, Backwaren
20. Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte
21. Verschiedene Lebensmittelzubereitungen
22. Wasser
23. Milch und Milcherzeugnisse mit Zusätzen, ausgenommen Zusätze von Kaffee, Tee oder Mate
24. Speiseessig
25. Speisesalz
26. Saccharin und seine Salze
27. Gelatine

Diese Luxus-Produkte sollen laut Absprachen ausgenommen werden, doch dies ist keineswegs fix, weil es nicht im Antrag steht:

1. Kaviar
2. Langusten
3. gestopfte Gänseleber
4. Hummer
5. Safran
6. Trüffel
7. Wachteleier
8. Schnecken
9. Austern
10. Straußeneier
11. Krabben
12. Garnelen

Im Antrag selbst befindet sich kein Zusatz, über die kursierende Liste der Luxusprodukte. Es stellte sich heraus, dass die Definition von "Luxus" alleine Sache des nächsten Finanzministers sein wird. Wörtlich steht im Antrag: "Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, mit Verordnung höchstpreisige Lebensmittel (...) auszunehmen." Bei dieser Verordnung wird das Finanzressort also völlig freie Hand haben.

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