Neue bundesweite Regelung
Distance Learning ab zweitem Corona-Fall in der Klasse
23.11.2021Klassen sollen künftig bundesweit ab dem zweiten Corona-Infektionsfall für mindestens fünf Tage ins Distance Learning geschickt werden
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Klassen sollen künftig bundesweit ab dem zweiten Corona-Infektionsfall für mindestens fünf Tage ins Distance Learning geschickt werden. Darauf haben sich Bildungs- und Gesundheitsministerium verständigt, hieß es gegenüber der APA. Allerdings muss dies auch noch mit den Ländern akkordiert werden. Damit würden die Schulen bzw. Schulbehörden de facto Teile der Aufgaben der Gesundheitsbehörden in diesem Bereich übernehmen.
In den vergangenen Wochen hatten vor allem Lehrervertreter und Direktoren wiederholt beklagt, dass vor allem in Salzburg und Oberösterreich immer wieder Schüler trotz Kontakts mit infizierten Klassenkameraden nicht oder erst verspätet abgesondert wurden und weiter den Unterricht besuchten. Zuletzt forderten sie deshalb, die Entscheidung über eine Quarantäne selbst treffen zu dürfen und erst im Nachhinein durch die Gesundheitsbehörde absegnen zu lassen.
Bisher lief das Nachhauseschicken der Kinder über die jeweiligen Quarantäne - bzw. Kontaktpersonenregeln, die von den Gesundheitsbehörden der Länder verhängt wurden. Diese hätten eigentlich nach ähnlichen Direktiven vorgehen sollen - also Quarantäne ab mehreren Fällen in einer Klasse. Da das Contact Tracing in mehreren Bundesländern aber de facto zusammengebrochen ist, wurde dies oft nicht eingehalten. Salzburg etwa schickte ab Anfang November nur infizierte Kinder nachhause.
Neue Regelung
Künftig soll die Regel lauten: Sollte in einer Klasse ein Infektionsfall auftreten, muss nur das betroffene Kind daheimbleiben. Für alle anderen Kinder läuft der Unterricht weiter, sie müssen aber fünf Tage lang täglich testen.
Ab dem zweiten Fall in der Klasse wechselt die gesamte Klasse nach Rücksprache mit der jeweiligen Bildungsdirektion ins Distance Learning. Dort verbleiben die Kinder in der Regel für fünf Tage. Anschließend muss ein Test absolviert werden - wenn möglich ein PCR-Test. Dann können die (negativen) Kinder wieder zurück in den Präsenzunterricht.
Bisher schickten die Gesundheitsbehörden die Kinder also in Quarantäne (oder auch nicht), wodurch sich bei entsprechenden Fallzahlen in einer Klasse Distance Learning ergeben konnte. Künftig soll die Schule in Absprache mit der Bildungsbehörde direkt das Distance Learning verordnen können. Die Maßnahme muss noch mit den Ländern abgestimmt werden, betonte man im Gesundheitsministerium gegenüber der APA. Dazu sollen noch heute Gespräche stattfinden - die Länder hatten allerdings bereits gestern solch eine Regelung eingefordert.
"Das ist eine vorsichtige Maßnahme, die der aktuellen Infektionslage angepasst ist, um weitere Ausbreitungen in der Klasse zu verhindern", so Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) in einer Stellungnahme. "Die Schule übernimmt hier einmal mehr die Aufgabe der Gesundheitsbehörden, die diese derzeit nicht wahrnehmen."