Wirbel um Grün-Bundesrat

Dönmez nimmt seine Aussagen zurück

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Glawischnig akzeptierte Erklärung - Konsequenzen damit vom Tisch.

Der Grüne Bundesratsabgeordnete Efgani Dönmez hat seine umstrittenen Aussagen, Erdogan-Anhänger mögen in die Türkei zurück geschickt werden, am Mittwoch via Aussendung zurückgenommen. Parteichefin Eva Glawischnig und die Sprecherin der Grünen Oberösterreich, Maria Buchmayr, akzeptierten Dönmez' Erklärung. Konsequenzen - etwa ein Parteiausschluss - sind damit vom Tisch, bestätigte ein Sprecher der Grünen Oberösterreich.

"Das von mir verwendete Bild, dass UnterstützerInnen für Erdogan das Land verlassen sollten war eine unglückliche, überspitzt getätigte Formulierung und eine Grenzverletzung", gab sich Dönmez einsichtig. Die Abschiebung von Andersdenkenden könne niemals eine Position der Grünen sein, meinte der türkischstämmige Oberösterreicher. "Ich bedaure daher, dieses Bild verwendet zu haben und nehme es zurück."

Es sei nicht seine Absicht gewesen anzuregen, dass Menschen des Landes verwiesen werden. "Vielmehr geht es mir darum, dass konservative Gesellschaftsentwürfe eines politisierten Islams, welche unseren Grundwerten zuwiderlaufen, in Österreich keinen Platz haben dürfen", meinte Dönmez in seiner Erklärung, in der er das Vorgehen des türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen die Demonstranten erneut verurteilte.

Glawischnig sagte, sie sei froh, dass Dönmez seine Aussagen nun korrigiert habe. "Ich habe Verständnis, dass die Debatte um das gewaltsame Vorgehen der Regierung Erdogan gegen friedliche Demonstrantinnen und Demonstranten starke Emotionen auslöst." Dennoch gelte es, eine klare Grenze einzuhalten, die in einer Demokratie gegenüber Andersdenkenden nicht überschritten werden darf, so die Parteichefin. Beinahe wortgleich reagierte Buchmayr.

Die Dönmez zuletzt angedrohten Konsequenzen sind damit offenbar vom Tisch. Absetzen hätte die oberösterreichische Landespartei den Bundesratsmandatar freilich ohnehin nicht. Wie Geschäftsordnungs-Experte Werner Zögernitz erklärte, ist eine Abwahl der vom Landtag entsandten Bundesratsmandatare nicht vorgesehen.
 

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