Laut Staatsanwaltschaft konnte der BZÖ-Politiker die Tragweite des Ortstafelverrückens - i.d. Amtsmissbrauch - "nicht erkennen". Daher wurde das Verfahren eingestellt.
Die Einstellung des Verfahrens gegen den Kärntner BZÖ-Landeshauptmann Gerhard Dörfler wegen der "Ortstafelverrückung" im Jahr 2006 sorgt weiter für Diskussionsstoff. Anlass sind Zitate aus dem Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, aufgrund dessen letztendlich das Verfahren eingestellt wurde. Darin stellen die Kärntner Ankläger laut der Wochenzeitung "Falter" infrage, ob Dörfler "die strafrechtliche Tragweite einzuschätzen vermochte", zum anderen argumentieren sie politisch.
Amtsmissbrauch-Causa eingestellt
Das seit dreieinhalb Jahren
laufende Verfahren gegen Dörfler wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch wurde
Mitte Juli eingestellt. Die Aktionen des mittlerweile verstorbenen Kärntner
Landeshauptmannes Jörg Haider und seines damaligen Stellvertreters Dörfler
dienten der Umgehung von VfGH-Erkenntnissen und brachten den beiden
Politikern Strafanzeigen wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs ein.
Dörfler wusste nicht um Tragweite
Dörfler, so der
Vorhabensbericht, "verfügt über keine juristische Ausbildung, war
vormals in einer Bank beschäftigt und kam als Quereinsteiger in die Politik.
Aus seinem politischen Verhalten ist abzuleiten, dass er seinem Mentor Dr.
Haider treu ergeben ist und dessen Ideen bedingungslos umsetzt". Er
habe die Meinungen Haiders nur "unreflektiert als richtig zur Kenntnis
genommen".
Wegen Sinnlosigkeit aufgegeben
Auch die politische Dimension
wurde als Argument für die Einstellung verwendet: In politischen Konflikten
erweise sich "das Instrument des Strafrechts in keinem Fall als
geeignetes Mittel der Problemlösung", da "jede Art der
justiziellen Entscheidung sowohl auf Zustimmung als auch auf Ablehnung
stoßen wird", so ein Zitat. "Unter Berücksichtigung eines
sonst zu erwartenden emotionalen Verhandlungsverlaufs mit dem entsprechenden
Einfluss insbesondere auf Laienrichter (...) kann nach hieramtlicher Ansicht
die geforderte Verurteilungsnähe nicht angenommen werden."
Kein Kommentar der Ankläger
Keine Stellungnahme wollte die
Staatsanwaltschaft Klagenfurt selbst zur Einstellung des Verfahrens gegen
Dörfler abgeben. "Berichte, die von uns an die
Oberstaatsanwaltschaft gehen und zurückkommen, sind nicht öffentlich",
begründete das Helmut Jamnig, Leiter der Medienstelle. "Solche
Interna werden nicht offengelegt. Wir unterliegen der Amtsverschwiegenheit."
VfGH erwartet Aussage der Justizministerin
Der
Verfassungsgerichtshof erwartet sich nun eine Stellungnahme des
Justizministeriums. So will Präsident Gerhart Holzinger wissen, ob die
Begründung der Staatsanwaltschaft Klagenfurt tatsächlich so vorgelegen ist.
Kommentieren will er die "Schritte der Strafverfolgungsbehörden zum
derzeitigen Zeitpunkt" nicht.