Novelle fertig
Doping als schwerer Betrug im Strafrecht
16.11.2009
"Wer dopt, betrügt" - Das findet die Regierung und schafft neue juristische Tatsachen.
Doping von Sportlern wird künftig unter gewissen Voraussetzungen als schwerer Betrug nach dem Strafgesetz geahndet und kann mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert werden. SPÖ-Sportminister Norbert Darabos und ÖVP-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner präsentierten die Gesetzesnovelle, die bereits per 1. Jänner 2010 in Kraft treten soll. Außerdem werden mit Jahresbeginn Verschärfungen des im Jahr 2007 installierten und erst im August 2008 überarbeiteten Anti-Doping-Gesetzes beschlossen.
Bis zu 10 Jahre Haft
Nach der geplanten Ergänzung des
Strafgesetzbuches sei ein Athlet künftig nach Paragraf 147 (schwerer Betrug)
zu bestrafen, wenn er "einen Betrug (mit mehr als geringem Schaden) begeht,
indem er über die Anwendung eines verbotenen Wirkstoffs oder einer
verbotenen Methode nach der Anlage der Anti-Doping-Konvention, zu Zwecken
des Dopings im Sport täuscht". Schwerer Betrug ist mit einer Freiheitsstrafe
von bis zu drei Jahren bedroht. In Fällen, in denen der Schaden 50.000 Euro
übersteigt, kann der Strafrahmen bis zu zehn Jahre betragen.
"Wer dopt, betrügt"
Für Darabos ist die Begründung
der Möglichkeit von strafrechtlicher Verfolgung einfach: "Wer dopt, betrügt.
Der Sportler verschafft sich nicht nur einen unrechtmäßigen Vorteil im
sportlichen Wettkampf, sondern auch, indem er Prämien, Sponsoren- und
Preisgelder erhält", erklärte der Minister. Ereignisse wie der Dopingskandal
bei Olympia 2006 in Turin und der Fall von Ex-Radprofi Bernhard Kohl hätten
einen "neuen Impuls" nötig gemacht. "Doping darf im österreichischen Sport
keinen Platz mehr haben", meinte Darabos.
Darabos macht Tempo
Der Gesetzesvorschlag wird am Dienstag im
Ministerrat behandelt und dürfte nach Einschätzung von Darabos später im
Nationalrat von allen Parteien angenommen werden. Bisher hatte sich neben
hochrangigen ÖVP-Sportfunktionären und einigen SPÖ-Parteikollegen Darabos'
auch die Opposition geschlossen gegen eine eigenen Strafrechtstatbestand
"Doping" und damit einhergehender "Kriminalisierung von Sportlern"
ausgesprochen.
Wegen der "Sauberen"
Das Szenario von "Sportlern in
Handschellen" wollte der Sportminister nicht strapaziert wissen. "Es geht
mir um eine Generalprävention. Wir sind es den sauberen Sportlern schuldig,
dass wir sehr hart gegen Doping vorgehen", sagte Darabos, der wie die
Justizministerin davon ausgeht, dass es im Fall des Falles wohl zu bedingten
Haftstrafen kommen dürfte.
"Kein Kavaliersdelikt"
Bandion-Ortner erläuterte, dass
für eine Verfolgung neben dem Doping auch die Vorsätze der Täuschung, der
Bereicherung und der Vermögensschädigung vorliegen müssen. "Doping ist kein
Kavaliersdelikt. Wir müssen die ehrlichen Sportler gegen jene schützen, die
unlautere Methoden anwenden", betonte Bandion-Ortner. Trainer, Betreuer
und Ärzte könnten sich unter Umständen auch der Beihilfe schuldig machen,
ergänzte Bandion-Ortner.
Längere Sperren
Der Nationalrat befasst sich am Mittwoch
außerdem mit einem von allen Parteien einstimmig formulierten
Initiativantrag, der Verschärfungen des geltenden Anti-Doping-Gesetzes
vorsieht. Darin enthalten sind einige bemerkenswerte Neuerungen. So gilt für
Sportler, die nach ihrem Karriereende aufgrund einer Dopingsperre später ihr
Comeback ankündigen, künftig eine einjährige Sperrfrist zur
Wiederintegration in den Dopingtestpool und der damit verbundenen erlaubten
Wettkampfteilnahme. Damit wird die bisher geltende Frist verdoppelt.
Weiters sollen involvierte Personen von der Betreuung von Sportlern nach Ende der wegen eines Dopingvergehens verhängten Sperre für vier Jahre ausgeschlossen werden. Neu ist auch der lebenslängliche Ausschluss von gedopten Sportlern und Betreuungspersonals von der Bundessportförderung sowie eine Berufungsmöglichkeit für Sportfachverbände gegen Entscheidungen der Nationale Anti-Doping Agentur (NADA).